Hallo.
Schreib dem zurück, daß Du natürlich keinerlei Urheberrechte mit Einreichung der Arbeit an den Spinner abgegeben hast.
Der Auftraggeber war ein Profi und sollte dies daher wissen. Falls nicht, würde ich lieber hinterher Schadenersatz fordern statt jetzt auf diesen Umsand hinzuweisen.
Und empfehle Ihm www.duden.de zur Ansicht und Anteilnahme... Der hätte Dich im Leben nicht bezahlen können.
Das eine hat mit dem anderen zunächst wenig zu tun. So kenne ich etwa einige aus dem Ausland zugezogene, die hauptsächlich für ihre ebenfalls hier lebenden Landsleute arbeiten. Dies tun sie gut und erfolgreich, auch wenn es mit der Beherrschung der ja wirklich nicht einfachen deutschen Sprache deutlich hapert. Für in jedem Falle schlimm und vermeidbar halte ich manifestierte sprachliche Unfähigkeit nur bei veröffentlichten Werbetexten, wissenschaftlichen Arbeiten, journalistischen Artikeln oder in der Literatur.
MfG, at