Hallo,
Hallo
Was man Dir also vorwerfen kann, dürfte eine mangelhafte Bedarfsanalyse sein.
Sehr schön formuliert :-)
*gg* Danke, Berufskrankheit. ;)
Hätte er eine Bedarfsanalyse gemacht hätte er vermutlich keinen Vorschlag eingereicht.
Das traurige ist leider, dass man von immer mehr Firmen hört, dass eben solche Hinterhoffrickler die Preise kaputt machen und sich dann auch noch rühmen, Ahnung zu haben. Aus rein juristischer Sicht würde ich sowohl den Vorschlag des Konkurrenten als auch die Seite des Auftraggebers zumindest für den behaupteten (in meinem Augen zumindest konkludent ;)) Anspruch als sachmangelhaft bezeichnen.
Im Ernst, ich find Jeenas Vorschlag sehr gelungen, weil eben brauchbar (im Sinne von benutzbar) und dennoch schön.
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!