Thoralf Knuth: Wäre das ein "Deeplink"?

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Hallo Chräcker,

hast Du da einen Link für mich?

das ist das sog. "Paperboy"-Urteil des BGH v. 17.7.2003 (Az.: I ZR 259/00), http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm
Dazu gibt es (u.a.) eine lesenswerte Besprechung von Thomas Stadler, der im Gegensatz des BGH noch mehr auf die urheberrechtlichen Grundlagen eingeht: http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm.

Es wiederstrebt, ich gebe es zu, immer noch meinem Verständnis des (Bauchempfundenen) Urheberrechtes.

Das versteh ich nicht. Wie gerade hier doch immer wieder betont wird, ist alles, was per http abrufbar ist, per definitionem öffentlich zugänglich. Dass dieser Gegebenheit und Gewohnheit nun höchstrichterlich Rechnung getragen wurde, finde ich gerade gut.

(Weswegen ich also es sowieso als Selbstverständlichkeit ansehen würde, in den meisten Fällen andere vor einer Verlinkung zu fragen.)

Was sicherlich höflich und wohl auch im Sinne der Google'schen Backlinks nicht verkehrt ist, aber rein rechtlich und auch nach meinem Bauch nicht erforderlich und auch nicht üblich ist.

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!