Wäre das ein "Deeplink"?
frankx
- recht
Hello,
auf der Seite http://www.usedom-infoweb.de/heringsdorf.htm findet sich ein Link Usedom-Karte. Diese Seite wird durch ein javascript als Popup geöffnet. Auf dieser Seite ist eine Karte sowie eine Beschriftung "www.usedom-infoweb.de. Ist es verboten, diese Seite direkt anzulinken? Und das zB. auch als Popup? Ist das ein Deeplink? Und wenn nicht, was istn das dann?
Dank und Gruß, Frank
Hallo,
auf der Seite http://www.usedom-infoweb.de/heringsdorf.htm findet sich ein Link Usedom-Karte. Diese Seite wird durch ein javascript als Popup geöffnet. Auf dieser Seite ist eine Karte sowie eine Beschriftung "www.usedom-infoweb.de. Ist es verboten, diese Seite direkt anzulinken? Und das zB. auch als Popup? Ist das ein Deeplink? Und wenn nicht, was istn das dann?
Hmm, ich sehe auf der Karte lediglich ein "Fenster schließen"-Button im Meer schwimmen *gg* - nein, ich wüsste nicht, wieso es da rechtliche schwierigkeiten geben sollte, wenn du von deiner homepage aus die karte direkt anlinkst bzw. auch als popup... Und wenn du soviel angst hast, die leute könnten denken, es wäre deine seite und dich anstatt dem eigentlichen autor dafür loben (*gg* *scnr*), dann schreibe eben in dein window.open() in den 3. Parameter noch "location=yes", dann erhält dein fenster eine location-bar und jeder kann lesen, dass die angezeigte Seite nicht innerhalb deines webangebots gespeichert ist - falls er die glubschis nicht öffnen kann (bei der karte würde ich sie natürlich auch lieber schließen) und den dicken fetten "www.usedom-infoweb.de"-Text lesen kann.
WauWau
Hallo Frank,
auf der Seite http://www.usedom-infoweb.de/heringsdorf.htm findet sich ein Link Usedom-Karte. Diese Seite wird durch ein javascript als Popup geöffnet. Auf dieser Seite ist eine Karte sowie eine Beschriftung "www.usedom-infoweb.de. Ist es verboten, diese Seite direkt anzulinken?
Was hindert dich daran, den Autor von www.usedom-infoweb.de zu fragen? Damit bist du auf jedenfall auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Ist das ein Deeplink?
Definiere »Deeplink«.
Schönen Gruß,
Johannes
Hallo,
ich gebe zu: stellt man Seiten öffentlich ins Netz, dann muß man schon Links riskieren, liegen sie eben in der Natur dieser Sache. Allerdings bin ich auf der anderen Seite ein Verfechter des Rechtes auf "Sich Verbeten von Linkung zu meinen Seiten" - da würde ich bei einer meiner Seite auch sehr empfindlich reagieren. (Und sehe mich da auch im Rechte des von mir gesehenen Rechtes auf Urheberschaft und Unantastbarkeit eines Werkes....)
Deswegen: frage die Betreiber der Seite. Das gehört sich meiner bescheidenen Meinung eh.
Chräcker
Hi,
da würde ich bei einer meiner Seite auch sehr empfindlich reagieren. (Und sehe mich da auch im Rechte des von mir gesehenen Rechtes auf Urheberschaft und Unantastbarkeit eines Werkes....)
Der BGH hat ja mittlerweile darüber entschieden: Nicht nur ungefragte Links auf die Homepage einer fremden Website sind rechtens, auch das "Deep-Linking" (also das ungefragte Linken auf *irgendeine* Seite einer fremden Website) sind rechtens.
Und da dies *höchstrichterliche* Rechtsprechung ist, wird sich daran auch nichts mehr ändern.
Das nutzen fremder Seiten in einem eigenen Frameset ist davon nicht betroffen. Hier gibt es unterschiedliche Urteile, aber noch kein höchstrichterliches ...
Gruß, Cybaer
Hallo,
Der BGH hat ja mittlerweile darüber entschieden:
hast Du da einen Link für mich? Es wiederstrebt, ich gebe es zu, immer noch meinem Verständnis des (Bauchempfundenen) Urheberrechtes. (Weswegen ich also es sowieso als Selbstverständlichkeit ansehen würde, in den meisten Fällen andere vor einer Verlinkung zu fragen.)
Chräcker
Hallo Chräcker,
hast Du da einen Link für mich?
das ist das sog. "Paperboy"-Urteil des BGH v. 17.7.2003 (Az.: I ZR 259/00), http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm
Dazu gibt es (u.a.) eine lesenswerte Besprechung von Thomas Stadler, der im Gegensatz des BGH noch mehr auf die urheberrechtlichen Grundlagen eingeht: http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm.
Es wiederstrebt, ich gebe es zu, immer noch meinem Verständnis des (Bauchempfundenen) Urheberrechtes.
Das versteh ich nicht. Wie gerade hier doch immer wieder betont wird, ist alles, was per http abrufbar ist, per definitionem öffentlich zugänglich. Dass dieser Gegebenheit und Gewohnheit nun höchstrichterlich Rechnung getragen wurde, finde ich gerade gut.
(Weswegen ich also es sowieso als Selbstverständlichkeit ansehen würde, in den meisten Fällen andere vor einer Verlinkung zu fragen.)
Was sicherlich höflich und wohl auch im Sinne der Google'schen Backlinks nicht verkehrt ist, aber rein rechtlich und auch nach meinem Bauch nicht erforderlich und auch nicht üblich ist.
Gruss, Thoralf
Hallo Thoralf,
danke für Deine Antwort. Mein Bauch und das was rechtens ist geht hier auch ein bissel auseinander. Aber im Grunde würde ich Dir denn doch auch vom Empfinden her "recht" geben...
Was sind denn "Google'schen Backlinks"???
Dank und Gruß,
Frankx
Hallo,
Was sind denn "Google'schen Backlinks"???
Davon habe ich auch noch nie gehoert.
Dafuer von Klaus Schallhorn.
Der Mann scheint sich mit Suchmaschinen gut auszukennen... ;-)
http://www.kso.co.uk/de/pagerank.html
"Manipulationsversuche, z.B. durch Einrichtung von
Web-Verzeichnissen, Linklisten oder auch systematischen
Linktausch werden ebenfalls von Google erkannt und bei
den Berechnungen ignoriert."
http://www.kso.co.uk/de/tutorial/7-4.html
"Die Anwendung der Ranking-Kriterien ist nicht bei
allen Suchmaschinen gleich. Einheitlich wird nur die
Behandlung reziproker Links behandelt. Da solche Links
nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere" eingerichtet
werden, ignoriert man sie bei der Berechnung der
Linkpopularität bei fast allen Suchmaschinen."
Gruesse,
Thomas
Hallo,
danke für Deine Antwort. Mein Bauch und das was rechtens ist geht hier auch ein bissel auseinander. Aber im Grunde würde ich Dir denn doch auch vom Empfinden her "recht" geben...
ich hab einen empfindlichen Bauch, kann aber gerade hier keine Probleme sehen. Es gibt technische Möglichkeiten, Deeplinks sinnvoll zu unterbinden, gerade bei dynamisch generierten Seiten. Und auch diese Einstellung, eine Website als unzerstörbares Gesamtkunstwerk zu sehen, stört mich. Dafür issat numa nit jedacht, min Jung. ;)
Was sind denn "Google'schen Backlinks"???
;) [pref:t=73257&m=421758] mir war so danach. ;)
Inhaltlich gemeint ist eher, dass ein Nachfragen zu Kontakt mit dem Webmaster führt und man aufeinander verweist, nicht um des Spiders willen, sondern (deswegen verlinkt man sich ja eigentlich) weil die Seiten thematisch miteinander zu tun haben oder eben eine Empfehlung wert sind. Linkfarmen und ähnlicher Schrott kümmern sich selten um Framing und Deeplinking etc.
Gruß, Thoralf
Hallo,
auch von mir ein Danke! Das kannte ich in der Tat nicht.
Meine Bauchmeinung geht in die Richtung, das eine lineare Seitenstruktur, bei der Seiten in einer vom Urheber vorgegebenen Reihenfolge abgesurft werden soll, eine wichtiges Charakteristikum eines Gesammtwerkes (Site) sein kann. (Wie bei meiner unten beworbenen Seite....) - Ein tiefes Verlinken würde dieses (nichtige) Gesamtwerk (Ablauf der Show ;-)) empfindlich stören, mich übrigens auch ,-) In sofern sehe ich hier schon eine Urheberrechtsverletzung.
Aber, und das habe ich auch schon vorher gelernt, mißachte ich mit meinem Anliegen eine Eigenart des verwendeten Mediums (Internet) und werde ihm hier (wenn auch bewust) nicht gerecht.
Deswegen begrüße ich "sogar" das Urteil. Wenn ich mein Werk durch tiefes verlinken geschädigt sehen würde, müste ich eben das System weiter verbiegen und das Aufrufen technisch unterbinden, was mir ja frei steht.
ist alles, was per http abrufbar ist, per definitionem öffentlich
zugänglich.
Nicht "per definition" sondern per stillschweigender Übereinkunft der meisten Anwender - denke ich zumindest. Wir könnten ja auch all unsere per http erreichbaren Seiten per Zugangssperre vor einem freien verlinken schützen.
Chräcker
Hallo,
auch von mir ein Danke! Das kannte ich in der Tat nicht.
Bis auf wenige Ausnahmen kann man sich auf den BGH in Sachen Internet mittlerweile weitgehend verlassen.
Meine Bauchmeinung geht in die Richtung, das eine lineare Seitenstruktur, bei der Seiten in einer vom Urheber vorgegebenen Reihenfolge abgesurft werden soll, eine wichtiges Charakteristikum eines Gesammtwerkes (Site) sein kann. (Wie bei meiner unten beworbenen Seite....) - Ein tiefes Verlinken würde dieses (nichtige) Gesamtwerk (Ablauf der Show ;-)) empfindlich stören, mich übrigens auch ,-) In sofern sehe ich hier schon eine Urheberrechtsverletzung.
Ich verstehe zwar den Gedanken dahinter, aber wie Du selber sagst, ist dafür das Medium Internet (oder zumindest WWW) weder ausgelegt noch tauglich. Rechtlich ist das wohl ein Teil jener Nutzung, der Du mit der Veröffentlichung bereits Erlaubnis erteilt hast. Insofern ist das dann meiner Meinung nach schon keine Verletzung mehr. ;)
Ich sehe es sogar so, dass das dann Pech des Nutzers ist, wenn er eben nur ein halbes Werk zu sehen bekommt. Schreibt er über Dich oder bewertet er Deine Seite, so mag man dann eine vollständige Seite unter Umständen verlangen können. Aber dem normalen Nutzer kann eine einzelne Seite auf per Vertipper oder Erraten zugänglich sein. Das zu verhindern oder besser noch, sinnvoll in die Seite zu integrieren, ist dann Deine Aufgabe. Denkt man diesen Anspruch weiter, darf dann nur nach Erlaubnis verlinkt werden? Was machen Suchmaschinen? Und wie soll das praktisch gehen, jeder Link muss abgefragt werden und die Erlaubnis dann auch aufbewahrt werden? Was ist dann mit Seiten, die "unerwünschte" Links setzen? Verbraucherportale etc. z.B.? Ich denke, dass sich im Internet mehr und mehr ein Besitzdenken etabliert à la dies ist meine Parzelle im Internet und hier bin ich Gott. Und leider gibt es Leute, die diese Einstellung dann auch gewaltsam durchsetzen wollen (s. K. Biedenkopf). Insofern kann ich zwar die künstlerische Idee des Gesamtkunstwerks verstehen. Aber gerade das Netz lebt davon, dass das eine auf das andere verweist, nicht umsonst stehen in HTTP und HTML das HT für HyperText, der sich eben dadurch definiert, dass er Links enthält. :)
Nicht "per definition" sondern per stillschweigender Übereinkunft der meisten Anwender - denke ich zumindest. Wir könnten ja auch all unsere per http erreichbaren Seiten per Zugangssperre vor einem freien verlinken schützen.
Nein, nach meinem Verständnis ist das die öffentliche und definierte Verhaltensweise von HTTP-Transfers. Jedem Anfragenden wird geantwortet, und solang sich dieser an die Antwort hält, dann bekommt er die gewünschten Informationen. Will man die Informationen einschränken, gibt es Auth.-Methoden.
Gruß, Thoralf