Hallo,
auch von mir ein Danke! Das kannte ich in der Tat nicht.
Bis auf wenige Ausnahmen kann man sich auf den BGH in Sachen Internet mittlerweile weitgehend verlassen.
Meine Bauchmeinung geht in die Richtung, das eine lineare Seitenstruktur, bei der Seiten in einer vom Urheber vorgegebenen Reihenfolge abgesurft werden soll, eine wichtiges Charakteristikum eines Gesammtwerkes (Site) sein kann. (Wie bei meiner unten beworbenen Seite....) - Ein tiefes Verlinken würde dieses (nichtige) Gesamtwerk (Ablauf der Show ;-)) empfindlich stören, mich übrigens auch ,-) In sofern sehe ich hier schon eine Urheberrechtsverletzung.
Ich verstehe zwar den Gedanken dahinter, aber wie Du selber sagst, ist dafür das Medium Internet (oder zumindest WWW) weder ausgelegt noch tauglich. Rechtlich ist das wohl ein Teil jener Nutzung, der Du mit der Veröffentlichung bereits Erlaubnis erteilt hast. Insofern ist das dann meiner Meinung nach schon keine Verletzung mehr. ;)
Ich sehe es sogar so, dass das dann Pech des Nutzers ist, wenn er eben nur ein halbes Werk zu sehen bekommt. Schreibt er über Dich oder bewertet er Deine Seite, so mag man dann eine vollständige Seite unter Umständen verlangen können. Aber dem normalen Nutzer kann eine einzelne Seite auf per Vertipper oder Erraten zugänglich sein. Das zu verhindern oder besser noch, sinnvoll in die Seite zu integrieren, ist dann Deine Aufgabe. Denkt man diesen Anspruch weiter, darf dann nur nach Erlaubnis verlinkt werden? Was machen Suchmaschinen? Und wie soll das praktisch gehen, jeder Link muss abgefragt werden und die Erlaubnis dann auch aufbewahrt werden? Was ist dann mit Seiten, die "unerwünschte" Links setzen? Verbraucherportale etc. z.B.? Ich denke, dass sich im Internet mehr und mehr ein Besitzdenken etabliert à la dies ist meine Parzelle im Internet und hier bin ich Gott. Und leider gibt es Leute, die diese Einstellung dann auch gewaltsam durchsetzen wollen (s. K. Biedenkopf). Insofern kann ich zwar die künstlerische Idee des Gesamtkunstwerks verstehen. Aber gerade das Netz lebt davon, dass das eine auf das andere verweist, nicht umsonst stehen in HTTP und HTML das HT für HyperText, der sich eben dadurch definiert, dass er Links enthält. :)
Nicht "per definition" sondern per stillschweigender Übereinkunft der meisten Anwender - denke ich zumindest. Wir könnten ja auch all unsere per http erreichbaren Seiten per Zugangssperre vor einem freien verlinken schützen.
Nein, nach meinem Verständnis ist das die öffentliche und definierte Verhaltensweise von HTTP-Transfers. Jedem Anfragenden wird geantwortet, und solang sich dieser an die Antwort hält, dann bekommt er die gewünschten Informationen. Will man die Informationen einschränken, gibt es Auth.-Methoden.
Gruß, Thoralf
Sic Luceat Lux!