Thomas Luethi: Wie sieht das rechtlich aus ?

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Hallo,

darf man, wenn man sich eine Zeitschrift gekauft hat (und die sagen wir mal schon so 4 Monate alt ist), die Bilder einscannen und die mit einen Quellenverweis im Internet präsentieren ? Oder ist das generell verboten?

Ja, es ist verboten, fremdes Material, das urheberrechtlich
geschuetzt ist, zu veroeffentlichen.

Die Verwendung in der Schule ist etwas voellig anderes.

Wenn Du das Einverstaendnis des Rechteinhabers hast,
ist es auch etwas anderes.

Lies das Urheberrechts-Gesetz Deines Landes und lass Dich
im Zweifelsfalle von einem Juristen beraten.
Hier kann, darf und wird Dir niemand eine verbindliche
Rechtsberatung geben.

Der Schutz gilt meist fuer ein n*10 ("zig") Jahre
nachdem das Werk erstellt wurde bzw. nach dem
Tod des Urhebers.

Gruesse,

Thomas