DieCit: Wie sieht das rechtlich aus ?

Guten Abend,

darf man, wenn man sich eine Zeitschrift gekauft hat (und die sagen wir mal schon so 4 Monate alt ist), die Bilder einscannen und die mit einen Quellenverweis im Internet präsentieren ? Oder ist das generell verboten? Ich meine in der Schule "klaut" man ja auch legal solange man die Quelle angibt oder ? Wie sieht das rechtlich aus ?

  1. Hallo,

    darf man, wenn man sich eine Zeitschrift gekauft hat (und die sagen wir mal schon so 4 Monate alt ist), die Bilder einscannen und die mit einen Quellenverweis im Internet präsentieren ? Oder ist das generell verboten?

    Ja, es ist verboten, fremdes Material, das urheberrechtlich
    geschuetzt ist, zu veroeffentlichen.

    Die Verwendung in der Schule ist etwas voellig anderes.

    Wenn Du das Einverstaendnis des Rechteinhabers hast,
    ist es auch etwas anderes.

    Lies das Urheberrechts-Gesetz Deines Landes und lass Dich
    im Zweifelsfalle von einem Juristen beraten.
    Hier kann, darf und wird Dir niemand eine verbindliche
    Rechtsberatung geben.

    Der Schutz gilt meist fuer ein n*10 ("zig") Jahre
    nachdem das Werk erstellt wurde bzw. nach dem
    Tod des Urhebers.

    Gruesse,

    Thomas

    1. Muss man mit einer Anklage rechnen?

      1. Hallo,

        Muss man mit einer Anklage rechnen?

        In .de wohl eher mit einer Abmahnung... >:-|
        (Kenn ich als Schweizer nur vom Hoerensagen... ;-)

        Aergerlich und potentiell teuer ist beides.

        Lass es einfach sein. Entferne das Bild vom
        oeffentlich zugaenglichen Webserver.

        Frag beim Verlag nach, unter welchen Bedingungen
        Du das Bild veroeffentlichen darfst.
        Vielleicht hast Du ja Glueck.

        Gruesse,

        Thomas

        1. N'Abend,

          In .de wohl eher mit einer Abmahnung... >:-|
          (Kenn ich als Schweizer nur vom Hoerensagen... ;-)

          T'Schwein! ;) ;)

          Gruß, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
    2. hallo,

      Der Schutz gilt meist fuer ein n*10 ("zig") Jahre
      nachdem das Werk erstellt wurde bzw. nach dem
      Tod des Urhebers.

      70jahre nach dem tod des urhebers erlischt das urheberrecht, 70jahre nicht mit dem tod!

      gruss

      1. Hallo,

        70jahre nach dem tod des urhebers erlischt das urheberrecht, 70jahre nicht mit dem tod!

        Das meinte ich, sorry fuer die unklare Formulierung.

        Also, meist gilt der Schutz:
        Zeitpunkt der Erstellung + x Jahre
        bzw.
        Todeszeitpunkt + x Jahre.

        Details wie gesagt im jeweils anwendbaren Urheberrechtsgesetz.

        Gruesse,

        Thomas