Moin!
Uebrtrage ich allerdings ein ausschliessliches Nutzungsrecht hilft mir mein Urheberrecht nicht weiter. Ich darf die erstellten Elemente nicht fuer andere Zwecke nutzen, streng genommen auch nicht als Referenz. Der Kunde darf das Nutzungsrecht aber an Dritte weiterreichen.
Nö, das darf der Kunde auch nur, wenn es vereinbart ist. Denn ein Nutzungsrecht ist genau das: Ein Recht zur eigenen Benutzung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Denn dafür gibts die Verwertungsrechte, die man auch klären und verkaufen kann/sollte.
- Sven Rautenberg
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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)