Wilhelm Turtschan: /MEINUNG: Arbeiten für Agenturen als Referenzen in Website?

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aloha heja he

Uebrtrage ich allerdings ein ausschliessliches Nutzungsrecht hilft mir mein Urheberrecht nicht weiter. Ich darf die erstellten Elemente nicht fuer andere Zwecke nutzen, streng genommen auch nicht als Referenz. Der Kunde darf das Nutzungsrecht aber an Dritte weiterreichen.

Nö, das darf der Kunde auch nur, wenn es vereinbart ist. Denn ein Nutzungsrecht ist genau das: Ein Recht zur eigenen Benutzung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Denn dafür gibts die Verwertungsrechte, die man auch klären und verkaufen kann/sollte.

Hmmhh, dann ist der von uns kontaktierte Anwalt eine Pfeife. :-)

"ausschliessliches Nutzungsrecht" wuerde dem Kunden die Weitergabe an Dritte gestatten, ihm gehoert das Teil ja.

Bei Recherchen im Netz konnte ich allerdings auch nichts finden, was Deine Aussage untermauern wuerde. Ich habe mir ueber "ausschliesslich" ehrlich gesagt auch nie grosse Gedanken gemacht, da wir immer nur das "einfache" uebertragen. Fuer ein von mir entwickeltes "CMS" lasse ich immer einen separaten Wisch unterschreiben, dass jegliche Weitergabe und Drittnutzung explizit ausschliesst.

man liest sich
Wilhelm