Elya: /MEINUNG: Arbeiten für Agenturen als Referenzen in Website?

Hallo,
mal angenommen, ich arbeite als freiberuflicher Texter und schreibe u.a. Werbe- und PR-Texte für diverse Kunden von 1-2 Agenturen. Jetzt baue ich mir eine Website auf und möchte dort natürlich auch meine Referenzen angeben, am liebsten unter Nennung der einzelnen Kunden/Projekte und meinem Anteil an diesen Projekten. Stellt sich die Frage, inwieweit die Agentur, für die ich das gemacht habe, sich querstellen kann/darf/wird.

Fragen:

  • wecke ich schlafende Hunde, wenn ich die Agenturen frage, ob sie was dagegen haben?
  • gibt es irgendeine rechtliche Grundlage (ist das eine Frage des einfachen/ausschließlichen Nutzungsrechts?) Ich "verwerte" die Texte ja nicht, sondern zähle sie nur. Urheberrecht? Werkvertrag?
  • Wir würdet Ihr das unabhängig von der Rechtslage sehen? Ich will ja auch weiter mit der Agentur zusammenarbeiten.

Eure Meinungen/Erfahrungen dazu interessiert mich - danke für's Lesen.

Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

Elya

--
"Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/9/57903/#m324482
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Wikipedia: Die freie Enzyklopädie http://de.wikipedia.org
  1. Hallo,
    mal angenommen, ich arbeite als freiberuflicher Texter und schreibe u.a. Werbe- und PR-Texte für diverse Kunden von 1-2 Agenturen. Jetzt baue ich mir eine Website auf und möchte dort natürlich auch meine Referenzen angeben, am liebsten unter Nennung der einzelnen Kunden/Projekte und meinem Anteil an diesen Projekten. Stellt sich die Frage, inwieweit die Agentur, für die ich das gemacht habe, sich querstellen kann/darf/wird.

    Meine Erfahrung ist, dass Sie sich nicht Querstellen.
    Im Gegenteil.

    Fragen:

    • wecke ich schlafende Hunde, wenn ich die Agenturen frage, ob sie was dagegen haben?

    Eigentlich nicht Du  überläst der Agentur die Entscheidung ob Du Sie nennen darfst.
    Wenn Sie etwas dagegen haben werden Sie nein sagen.

    • gibt es irgendeine rechtliche Grundlage (ist das eine Frage des einfachen/ausschließlichen Nutzungsrechts?) Ich "verwerte" die Texte ja nicht, sondern zähle sie nur. Urheberrecht? Werkvertrag?

    Ich glaube die Agentur kann Dir nicht verbieten Sie als Kunden zu nennen.
    Der Umfang der geleisteten Arbeiten der unterliegt natürlich der verschwiegenheit.
    Sicher bin ich mir aber mit der Aussage nicht. Unter Umständen könnte es mit dem datenschutz kollidieren.

    • Wir würdet Ihr das unabhängig von der Rechtslage sehen? Ich will ja auch weiter mit der Agentur zusammenarbeiten.

    Also ich würde Dir raten, dass Du mit den Verantwortlichen in den Agenturen den Umfang der Nennung besprichst, da kann dann eigentlich nichts anbrennen.

    Viele grüße aus Berlin

    TomIRL

    1. Hallo TomIRL,

      Meine Erfahrung ist, dass Sie sich nicht Querstellen.
      Im Gegenteil.
      Eigentlich nicht Du  überläst der Agentur die Entscheidung ob Du Sie nennen darfst.

      Es geht ja auch um die Kunden der Agentur, nicht nur die Agentur selbst.

      Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

      Elya

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      "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/9/57903/#m324482
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      1. Es geht ja auch um die Kunden der Agentur, nicht nur die Agentur selbst.

        schau mal hier:
        http://www.herbrich.com
        das lange Laden nervt, aber lohnt sich - gudde Bilda.

        der arbeitet fast immer für Reklameagenturen und nennt oft die Endkunden, z.B. Mercedes o.ä. (macht viel für Autoreklame)

        Gruß, Andreas

        --
        <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
        http://was-ist-das.andreas-lindig.de
  2. Moin!

    Eure Meinungen/Erfahrungen dazu interessiert mich - danke für's Lesen.

    Siehe http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107708109012949249 und Kommentare.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
    1. Hallo Sven,
      http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107708109012949249 und Kommentare.

      danke, sehr hilfreich. Das Blog habe ich mir gleich mal ge"bookmarkt"...

      Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

      Elya

      --
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      1. Moin!

        http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107708109012949249 und Kommentare.

        Ergebnis obigen Links: http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107770412699557022 und Kommentare.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
        1. Hallo Sven,

          http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107708109012949249 und Kommentare.

          Ergebnis obigen Links: http://udoslive.blogspot.com/2004_02_01_udoslive_archive.html#107770412699557022 und Kommentare.

          der Nachtrag kam ja gerade heute mittag rein, als wir hier diskutierten, ich habe ihn so grade noch gesehen, bevor ich weg von der Seite war. Danke nochmal.

          Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

          Elya

          --
          "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
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          Wikipedia: Die freie Enzyklopädie http://de.wikipedia.org
  3. Hallo Elya,

    mal angenommen, ich arbeite als freiberuflicher Texter und schreibe u.a. Werbe- und PR-Texte für diverse Kunden von 1-2 Agenturen. Jetzt baue ich mir eine Website auf und möchte dort natürlich auch meine Referenzen angeben

    Wie lautet denn die Überschrift?
    Steht dort: "Meine bisherigen Projekte" o.ä. oder verwendest du das Wort "Referenz"? Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied. In letzterem Fall musst du immer damit rechnen, dass ein Interessent dort nachfragt. Wie die Zusammenarbeit war, ob es Probleme, Verzögerungen gab etc. Denn dafür sind Referenzen ja gedacht. Und dann macht es sich blöd wenn derjenige nichts von seinem Glück weiß. Im Falle einer blosen Aufzählung deiner bisherigen Arbeiten ist so etwas nicht üblich und daher auch nicht nötig.

    Grüße,

    Jochen

    1. Hallo Maxx,

      Wie lautet denn die Überschrift?
      Steht dort: "Meine bisherigen Projekte" o.ä. oder verwendest du das Wort "Referenz"? Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied.

      das habe ich auch gerade in der von Sven verlinkten Seite gelesen - aber darauf habe ich ja Einfluß, das sollte nicht das Problem sein.

      Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

      Elya

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      "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/9/57903/#m324482
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  4. Hallo Elya,

    Stellt sich die Frage, inwieweit die Agentur, für die ich das gemacht habe, sich querstellen kann/darf/wird.

    kann: tja, indem sie Dich boykottiert, aber warum sollte sie, wenn ihr Deine Arbeit gefällt?

    darf: rechtlich kommen mir als geübtem Selbstjustizler da keine Bedenken ;)

    • wecke ich schlafende Hunde, wenn ich die Agenturen frage, ob sie was dagegen haben?

    Ich glaube nicht. Jeder Grafiker braucht eine Mappe, wenn er sich irgendwo bewirbt und da liegen selbstverständlich die Arbeiten drin, die er für seine vorige Agentur gemacht hat, wenn er nicht selbständig war - was sonst?

    • gibt es irgendeine rechtliche Grundlage (ist das eine Frage des einfachen/ausschließlichen Nutzungsrechts?)

    Nutzungsrecht ist nicht Urheberrecht.

    • Wir würdet Ihr das unabhängig von der Rechtslage sehen? Ich will ja auch weiter mit der Agentur zusammenarbeiten.

    Das kannst Du wohl nur selber wissen. Ich kenne die Agentur nicht. Ich jedenfalls wäre gar nicht auf die Idee gekommen, danach zu fragen.

    Gruß, Andreas

    --
    <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
    http://was-ist-das.andreas-lindig.de
    1. aloha heja he

      • gibt es irgendeine rechtliche Grundlage (ist das eine Frage des einfachen/ausschließlichen Nutzungsrechts?)

      Nutzungsrecht ist nicht Urheberrecht.

      Ein Zusammenhang besteht dennoch.

      Uebertrage ich als Urheber ein einfaches Nutzungsrecht, darf ich Scripte, Texte, Designs. etc fuer andere Zwecke verwenden.[1] Darunter faellt auch die Angabe als Referenz.

      Uebrtrage ich allerdings ein ausschliessliches Nutzungsrecht hilft mir mein Urheberrecht nicht weiter. Ich darf die erstellten Elemente nicht fuer andere Zwecke nutzen, streng genommen auch nicht als Referenz. Der Kunde darf das Nutzungsrecht aber an Dritte weiterreichen.

      Das Urheberrecht greift hier nur bei Aenderungen am erstellten Werk. Der Kunde darf es nicht ohne Einverstaendnis des Urhebers grundlegend abaendern.

      [1] ausser bei der Uebertragung wurde die Verwendung fuer direkte Konkurrenzunternehmen explizit ausgeschlossen.

      man liest sich
      Wilhelm

      1. Moin!

        Uebrtrage ich allerdings ein ausschliessliches Nutzungsrecht hilft mir mein Urheberrecht nicht weiter. Ich darf die erstellten Elemente nicht fuer andere Zwecke nutzen, streng genommen auch nicht als Referenz. Der Kunde darf das Nutzungsrecht aber an Dritte weiterreichen.

        Nö, das darf der Kunde auch nur, wenn es vereinbart ist. Denn ein Nutzungsrecht ist genau das: Ein Recht zur eigenen Benutzung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Denn dafür gibts die Verwertungsrechte, die man auch klären und verkaufen kann/sollte.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
        1. aloha heja he

          Uebrtrage ich allerdings ein ausschliessliches Nutzungsrecht hilft mir mein Urheberrecht nicht weiter. Ich darf die erstellten Elemente nicht fuer andere Zwecke nutzen, streng genommen auch nicht als Referenz. Der Kunde darf das Nutzungsrecht aber an Dritte weiterreichen.

          Nö, das darf der Kunde auch nur, wenn es vereinbart ist. Denn ein Nutzungsrecht ist genau das: Ein Recht zur eigenen Benutzung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Denn dafür gibts die Verwertungsrechte, die man auch klären und verkaufen kann/sollte.

          Hmmhh, dann ist der von uns kontaktierte Anwalt eine Pfeife. :-)

          "ausschliessliches Nutzungsrecht" wuerde dem Kunden die Weitergabe an Dritte gestatten, ihm gehoert das Teil ja.

          Bei Recherchen im Netz konnte ich allerdings auch nichts finden, was Deine Aussage untermauern wuerde. Ich habe mir ueber "ausschliesslich" ehrlich gesagt auch nie grosse Gedanken gemacht, da wir immer nur das "einfache" uebertragen. Fuer ein von mir entwickeltes "CMS" lasse ich immer einen separaten Wisch unterschreiben, dass jegliche Weitergabe und Drittnutzung explizit ausschliesst.

          man liest sich
          Wilhelm

    • gibt es irgendeine rechtliche Grundlage (ist das eine Frage des einfachen/ausschließlichen Nutzungsrechts?) Ich "verwerte" die Texte ja nicht, sondern zähle sie nur. Urheberrecht? Werkvertrag?
    • Wir würdet Ihr das unabhängig von der Rechtslage sehen? Ich will ja auch weiter mit der Agentur zusammenarbeiten.

    Das sollte eigentlich in einem Rahmenvertrag geklärt worden sein. Mein Standard-Passus dazu - egal, ob als Auftragnehmer oder Auftraggeber - sieht so aus:

    §2 Auftragsausführung
    1. Der Auftragnehmer wirkt bei der Abwicklung der Aufträge des Auftraggebers mit, er ist nicht Vertragspartner im Verhältnis zum Kunden des Auftraggebers.
    2. Der Auftragnehmer tritt unter dem Namen des Auftraggebers auf.
    3. Soweit nicht anders vereinbart, führt der Auftragnehmer seine Aufgaben in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. des verantwortlichen Projektleiters in eigener Verantwortung durch und ist in Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei.
    4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des Projekts Bericht zu erstatten.
    5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Ausübung der Tätigkeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollte der Arbeitsort außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers liegen, zählen hierzu auch weitere erforderliche Ressourcen wie z.B. Netzwerkzugänge.

    §6 Wettbewerb
    1. Der Auftragnehmer darf für Unternehmen tätig werden, die im Wettbewerb mit dem Auftraggeber stehen.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht für Unternehmen tätig zu werden, die in Konkurrenz mit dem projektbezogenen Kunden des Auftraggebers stehen.
    3. Der Auftragnehmer erkennt an, dass Anschriften und Daten der Kunden des Auftraggebers als Geschäftsgeheimnisse anvertraut sind.

    §7 Schweigepflicht
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie seines Kunden Stillschweigen zu wahren.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
    3. Unverzüglich nach Beendigung der Zusammenarbeit gibt der Auftragnehmer alle ausgehändigten Unterlagen an den Auftraggeber heraus. An diesen Unterlagen wird kein Zurückhaltungsrecht ausgeübt.

    §8 Nutzungsrechte
    Mit Leistungseintritt des Auftraggebers überträgt ihm der Auftragnehmer das unwiderrufliche, unbeschränkt übertragbare und ausschließliche Recht, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen auf sämtliche Arten zu nutzen und zu verwerten.

    Damit sind so die gröbsten Dinge geklärt. Bis jetzt bin ich gut damit gefahren, und ich denke, die andere Seite auch...

    1. aloha heja he

      §8 Nutzungsrechte
      Mit Leistungseintritt des Auftraggebers überträgt ihm der Auftragnehmer das unwiderrufliche, unbeschränkt übertragbare und ausschließliche Recht, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen auf sämtliche Arten zu nutzen und zu verwerten.

      Fussangel:
      Du darfst erstellte Scripte nicht mehr fuer andere Projekte einsetzen. (streng genommen)

      man liest sich
      Wilhelm