Hallo,
jeder Vergleich hinkt natürlich ;-)
Es geht darum, das es Gesamtwerk-Konzepte gibt, die auf die Wirkung einer gewissen zeitlichen Reihenfolge der seitenweise Informationsvermittlung abzielen. Das kann man per "definition" nicht in Abrede stellen und sich gegängelt fühlen, wenn es nun mal ein Teil des Konzeptes ist, wenn eben "Behinderung" ein wesentlicher Teil des Konzeptes ist. Man kann das ganze Werk verwerfen, aber das ist dann eine Bewertungsfrage des gesammten Konzeptes. Dazu muß man sich das aber erst einmal verinnerlichen.
Nur aus einer pauschalen technischen Betrachtung heraus kann man eben nicht immer auf den Gehalt und die Qualität der Inhaltsvermittlung schliessen. Etwas, was aber zu gerne gemacht wird und meiner bescheidenen Meinung hier wieder.
Chräcker