Hallo Andreas,
jou, das einzige Problem ist im Zweifelsfall nachzuweisen, wer das zuerst veröffentlicht hat.
Ausdrucken mit Quell-URI und dann per Post an sich selbst schicken und *nicht* geöffnet aufbewahren. Der Poststempel sollte als Beweis ausreichen. Und wenn einem das noch nicht reicht, kann man den Umschlag noch beim Notar lagern lassen.
Viele Grüße,
Christian