Christian Seiler: Urheberrechte für Selbstverfasstes wahren ohne zu nerven.

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Hallo Andreas,

jou, das einzige Problem ist im Zweifelsfall nachzuweisen, wer das zuerst veröffentlicht hat.

Ausdrucken mit Quell-URI und dann per Post an sich selbst schicken und *nicht* geöffnet aufbewahren. Der Poststempel sollte als Beweis ausreichen. Und wenn einem das noch nicht reicht, kann man den Umschlag noch beim Notar lagern lassen.

Viele Grüße,
Christian