Christian Seiler: Urheberrechte für Selbstverfasstes wahren ohne zu nerven.

Beitrag lesen

Hallo Ebi,

die idee mit der post ist nicht schlecht, klingt aber nicht besonders wasserdicht...

Wieso nicht? Wenn es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann ja ein Sachverständiger den Brief öffnen. Und der kann dann erkennen, dass a) der Poststempel original ist und b) seitdem nichts daran manipuliert wurde.

Und wenn es wirklich so extrem wichtig ist, dass Du da immer noch bedenken hast, dann sollte es Dir das Geld für einen Notar Wert sein.

Viele Grüße,
Christian