Hallo,
seit einiger Zeit streitet man ja über die Frage, ob Angestellte im Büro surfen und E-Mails verschicken dürfen.
Wenn es in den AGBs so festgesetzt ist, dass man NICHT privat surfen darf, hat dann der Arbeitgeber die Erlaubnis, Programme einzusetzen, mit denen regelmäßig Screenshots oder Key-Loggings gemacht werden?
So langsam blickt mancher da nicht mehr durch.
Wisst ihr mehr darüber?
MfG, xXx