xXx: Arbeitsplatz

Hallo,

seit einiger Zeit streitet man ja über die Frage, ob Angestellte im Büro surfen und E-Mails verschicken dürfen.
Wenn es in den AGBs so festgesetzt ist, dass man NICHT privat surfen darf, hat dann der Arbeitgeber die Erlaubnis, Programme einzusetzen, mit denen regelmäßig Screenshots oder Key-Loggings gemacht werden?
So langsam blickt mancher da nicht mehr durch.
Wisst ihr mehr darüber?

MfG, xXx

  1. Hallo,

    seit einiger Zeit streitet man ja über die Frage, ob Angestellte im Büro surfen und E-Mails verschicken dürfen.
    Wenn es in den AGBs so festgesetzt ist, dass man NICHT privat surfen darf, hat dann der Arbeitgeber die Erlaubnis, Programme einzusetzen, mit denen regelmäßig Screenshots oder Key-Loggings gemacht werden?
    So langsam blickt mancher da nicht mehr durch.
    Wisst ihr mehr darüber?

    Ja, darf er. In der Praxis wird er keine Screenshots machen, aber Logfiles von Proxies usw. geben schon genug Auskunft.
    E-Mails lesen darf er aber nicht ohne weiteres! Wenn allerdings (laut Vereinbarung) Klarheit herrscht, daß es verboten ist, irgendwas privat zu machen, dann darf er das wohl auch.
    Gruß
    Reiner

  2. Hello,

    anders herum ist es auch spannend.
    Wir haben mal einen Mitarbeiter gehabt, der hat sich während der Arbeitszeit die 0190-Telefonnummern reingezogen. Die telefonrechnung war dann mal eben 600 Mark höher als normal. Irgendwann ist er nach einem Schaden an Dateien, die er zu bearbeiten hatte, einfach verschwunden.

    Durch Zufall hat unser ISDN-Guru bei der Einstellung unserer Telefonalage dann festgestellt, dass die vollständige Gebührendatensätze mitgeschrieben hatte (kam durch einen PROM-Wechsel  mit Firmware). Prima, dachten wir. Da haben wir ja einen Beweis, um dem 0190-Knaben die Rechnung präsentieren zu können. Denkste, sagte der Rechtanwalt. das Gericht hätte diesen Beweis nicht werten dürfen und ich hätte bei Verwendung wahrscheinlich auch noch Ärger bekommen. Ich habe die Registrierung dann auf den Rat hin auf reine Zählung umgeschaltet.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
  3. hi,

    seit einiger Zeit streitet man ja über die Frage, ob Angestellte im Büro surfen und E-Mails verschicken dürfen.
    Wenn es in den AGBs so festgesetzt ist, [...]

    was haben arbeitsrechtliche regelungen denn mit AGB zu tun?

    gruss,
    wahsaga