Hallo,
seit einiger Zeit streitet man ja über die Frage, ob Angestellte im Büro surfen und E-Mails verschicken dürfen.
Wenn es in den AGBs so festgesetzt ist, dass man NICHT privat surfen darf, hat dann der Arbeitgeber die Erlaubnis, Programme einzusetzen, mit denen regelmäßig Screenshots oder Key-Loggings gemacht werden?
So langsam blickt mancher da nicht mehr durch.
Wisst ihr mehr darüber?
Ja, darf er. In der Praxis wird er keine Screenshots machen, aber Logfiles von Proxies usw. geben schon genug Auskunft.
E-Mails lesen darf er aber nicht ohne weiteres! Wenn allerdings (laut Vereinbarung) Klarheit herrscht, daß es verboten ist, irgendwas privat zu machen, dann darf er das wohl auch.
Gruß
Reiner