Hallo Volker,
Lass dir das Tanzen NICHT verbieten
http://tanzverbot.dedas gibts ja wohl nicht, im wievielten jahrhundert leben wir eigentlich?!?
bin ich froh dass ich nicht mehr im süden wohne...
schön, dass du da froh bist. In Berlin sieht die Gesetzeslage zwar wesentlich besser aus,
aber auch dort mischt sich das Land an ein paar Tagen in Angelegenheiten ein, die es
nichts angehen:
§ 5 Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage
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| Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag sind über die |
| Vorschriften der §§ 2 und 4 hinaus verboten: |
| [...] |
| 3. in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art; |
| [...] |
| 5. öffentliche Tanzlustbarkeiten; |
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§ 6 Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage
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| (1) Die Verbote des § 5 gelten auch am Vorabend des |
| Weihnachtsfestes (Heiligabend) für die Zeit ab 17.00 Uhr. |
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[Quelle: http://www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0001/F00025.pdf]
Viele Grüße,
Stefan