Moin!
wer weis in dem zusammenhang (natürlich nur als unverbindliche auskunft), ob eine kostenpflichtige abmahnung nur durch einen anwalt erstellt werden kann, oder auch durch den betroffenen selber?
Nur ein Anwalt. Die Abmahnung ist wohl desshalb kostenpflichtig, weil der Anwalt den Abgemahnten (sic!) geschäftsführend ohne Auftrag "in dessen eigenen Interesse" vertritt und Anspruch auf Erstattung der eigenen Kosten hat. Da tritt dann die Streitwertregelung ein...
Frag doch mal die Tanja Günni.... die weiss das bestimmt ganz genau.
Das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung kann hingegen jeder fordern. Diese ist quasi ein Vetrag. Geschuldet wird regelmäßig Unterlassung und im Falle des Vertragsbruches eine Vertragsstrafe.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.