Tom: Verstoß gegen UWG und sonstige Gesetze?

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Hello,

es gelten ja inzwischen im deutschen Rechtsraum allerlei unüberschaubare Gesetze und Regeln sowie Rechtsbräuche für Internetseiten.

z.B. ist die Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter der Seite (das habe ich jetzt mal so interpretiert) vorgeschrieben. Der Gesetzgeber dachte dabei, wenn man den Gerichtsurteilen so folgt, an eine anklickbare oder zumindest funktionierende eMail-Adresse.

Nun benutzen viele aber inzwischen Formmailer. Selsbt das wäre wohl noch durch das Gesetz abgedeckt. Aber viele der Formmailer gestatten es dem Absender nicht, das Geschriebene nochmals zu betrachten und für sich selbser auszudrucken oder sogar zu korrigieren, bevor man die Mitteilung abschickt. Da viele der "Ihre Mitteilung"-Fenster eher von Mick Maus  als von einem Ergonomieexperten stammen, frage ich mich, ob das nicht ein schwerer Rechtsverstoß ist. Der Absender der Nachricht wird bewußt in Beweisnot gebracht, um sich damit einen Vorteil zu verschaffen.

Was sagt Ihr dazu?

Bei einer "normalen eMail" kann ich mir immerhin eine Kopie im Ausgangsordner ablegen, sie vorher vernündtig vorbereiten, etc...

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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