Moin!
Was sagt Ihr dazu?
$6 TDG sagt gaz eindeutig:
"2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"
Ob jetzt der Begriff der "Adresse der elektronischen Post" auf eine URI nach dem HTTP- Protokoll ausgeweitet werden darf kann bezweifelt werden. Legal dürfte es aber sein, die "Adresse der elektronischen Post" in Form einer Grafik darzustellen. Die optionale Verlinkung mit einem Formular ist vermutlich unbeträchtlich.
Vermutlich werden auch die Richter hier nicht um eine Abwägung herumkommen: Immerhin hat der Impressumspflichtige auch ein Recht sich vor unwillkommener Zusendung von Werbung zu schützen.
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand."
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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