Mario: Angestelltenverhältnis und Gewerbeschein

Bitte entschuldigt wenn dieses Thema vielleicht nicht ganz passend für dieses Forum ist, da ich jedoch gute Erfahrungen hier gemacht habe, versuche ich es trotzdem einfach mal.

Ich bin in einem Angestellenverhältnis und verdiene monatlich einen festen Betrag. Nun habe ich vor mir einen Gewerbeschein zu holen und nebenbei ein paar Euros zu verdienen.

Meine Frage ist nun, in wie weit fliesst das Geld welches ich aus meinem Angestelltenverhältnis verdiene mit in meine Firma ein? Oder kann ich dieses ganz klar trennen? Dass ich mit meinem kompletten Privatvermögen hafte ist mir schon klar, aber wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus?

Vielen Dank! :-)
Mario

  1. MoinMario,

    Meine Frage ist nun, in wie weit fliesst das Geld welches ich aus meinem Angestelltenverhältnis verdiene mit in meine Firma ein? Oder kann ich dieses ganz klar trennen? Dass ich mit meinem kompletten Privatvermögen hafte ist mir schon klar, aber wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus?

    Die Frage erschliesst mit dem Geld fliessen erschliesst sich mir nicht.

    Du bist Als Einzelunternehmer mit Deinem gesamten Einkommen (EK) steuerpflichtig.
    Wenn Du Ausgaben für Deine Firma tätigst, dann  kannst Du diese Ausgaben vom Einkommen abziehen. D.h. Dein Einkommen mindert sich um den entsprechenden Anteil der Ausgaben.
    Ich würde um die Übersicht zu behalten die Einahmen und Ausgaben für die Firma konsequent von einem reinen Firmenkonto tätigen.
    Als Lohn kannst Du Dir ja Dein Geld entnehmen und auf Dein Privatkonto überweisen.

    Viele Grüße aus Berlin

    TomIRL

    1. Hi TomIRL,

      Du bist Als Einzelunternehmer mit Deinem gesamten Einkommen (EK) steuerpflichtig.

      Aber nicht mehr als jetzt auch schon - solang ich mir nicht selbst Lohn auszahle? Als Arbeitnehmer zahl ich ja bereits jetzt schon Einkommenssteuer.

      Wenn Du Ausgaben für Deine Firma tätigst, dann  kannst Du diese Ausgaben vom Einkommen abziehen. D.h. Dein Einkommen mindert sich um den entsprechenden Anteil der Ausgaben.

      Dann wäre aber doch wieder Firmenkonto und Privatkonto gemischt, solange ich Ausgaben nicht vom Firmenkonto aus tätige?

      Als Lohn kannst Du Dir ja Dein Geld entnehmen und auf Dein Privatkonto überweisen.

      Und Lohnsteuer dafür zahlen! :-)

      Was ist wenn ich Geld vom Privatkonto auf das Firmenkonto überweise? Wie kann man das verbuchen?

      Thanks, Mario

      1. Hi TomIRL,

        Du bist Als Einzelunternehmer mit Deinem gesamten Einkommen (EK) steuerpflichtig.

        Aber nicht mehr als jetzt auch schon - solang ich mir nicht selbst Lohn auszahle? Als Arbeitnehmer zahl ich ja bereits jetzt schon Einkommenssteuer.

        Dein Arbeitgeber zieht Dir die EK vom Lohn ab.
        Die Einkommensteuer bezieht sich immer auf ein Jahreseinkommen.
        Deine Einnahmen aus dem Geschäft berücksichtigt Dein AG nicht demzufolge musst Du das Einkommen aus dem Gewerbe am Jahresende versteuern.
        Bitte achte darauf dass Du dafür ausreichend Rücklagen bildest.

        Wenn Du Ausgaben für Deine Firma tätigst, dann  kannst Du diese Ausgaben vom Einkommen abziehen. D.h. Dein Einkommen mindert sich um den entsprechenden Anteil der Ausgaben.

        Dann wäre aber doch wieder Firmenkonto und Privatkonto gemischt, solange ich Ausgaben nicht vom Firmenkonto aus tätige?

        Nein..
        Deine Entnahme von Lohn, wäre das zu versteuernde Einkommen.

        Als Lohn kannst Du Dir ja Dein Geld entnehmen und auf Dein Privatkonto überweisen.

        Und Lohnsteuer dafür zahlen! :-)

        Einkommensteuer ja..
        Musst Du so oder so zahlen.
        Bloß eben am Jahresende.

        Was ist wenn ich Geld vom Privatkonto auf das Firmenkonto überweise? Wie kann man das verbuchen?

        Lohn...
        Bitte erwarte nicht dass ich Dir erklärte wie doppelte Buchführung funktioniert.
        Die meisten Steuerberater bieten Dir an  dass sie die Buchführung übernehmen.
        Das Entgelt schwankt je nach Umfang von etwa 30 im Monat bis....
        Es ist dringend zu empfehlen mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen und Dir Deine Fragen erklären zu lassen.
        Streng genommen gilts Du als Existensgründer.
        Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest gehe zur IHK und zum Steuerberater, meist lassen sich solche Beratungskosten durch Vater Staat sponsorn.

        Bei der Suche nach einem Berater bin ich Dir gern behilflich.

        TomIRL

        1. Moin,

          Und Lohnsteuer dafür zahlen! :-)
          Einkommensteuer ja..
          Musst Du so oder so zahlen.
          Bloß eben am Jahresende.

          Spannender und häufig ernüchternder mit Blick auf die Existenzgründung ist die Frage, wann die Umsatzsteuerpflicht entsteht.

          Gruß

          Swen

          1. Moin,

            Und Lohnsteuer dafür zahlen! :-)
            Einkommensteuer ja..
            Musst Du so oder so zahlen.
            Bloß eben am Jahresende.

            Spannender und häufig ernüchternder mit Blick auf die Existenzgründung ist die Frage, wann die Umsatzsteuerpflicht entsteht.

            Oje oje..
            Vielleicht könntest Du als Pressesprecher im Kieler... ;-)
            Nagut lassen wir es,:-)
            Mario sollte auf jeden Fall die IHK konsultieren..
            Vorher... hinterher sind viel Fördermaßnahmen nicht mehr zu beantragen.
            Deshalb erst zur IHK-- Und zur Bank oder zum Arbeitsamt.
            Die Wissen über solche Existensgründungsgeschichten bestens Bescheid.

            TomIRL

            1. Hi

              Vorher... hinterher sind viel Fördermaßnahmen nicht mehr zu beantragen.

              Puh, das ist es, was ich so übel finde hier zu Lande. Es geht nicht darum, ob ich meinen Job gut mache, sondern wo ich Fördergelder und Subventionen abstauben kann. Echt übel!

              Das soll keine Kritik an meinem Vorposter sein, sondern mehr eine allgemeine Kritik am Zustand des Systems. ...ok, gehört hier vielleicht nicht her, aber ich mußte das einfach mal loswerden.

              saludos

              1. Puh, das ist es, was ich so übel finde hier zu Lande. Es geht nicht darum, ob ich meinen Job gut mache, sondern wo ich Fördergelder und Subventionen abstauben kann. Echt übel!

                Das soll keine Kritik an meinem Vorposter sein, sondern mehr eine allgemeine Kritik am Zustand des Systems. ...ok, gehört hier vielleicht nicht her, aber ich mußte das einfach mal loswerden.

                Um die Förderung gings mir eigentlich auch gar nicht, hätts sicher auch ohne erstmal geschafft. Fang ja nicht ganz von null an (wie die meisten Ich AG's) - einen Gewissen Kundenkreis sowie ein wenig monatliche Einnahmen gibt es bereits.

                Aber wenn man evt. kostenlose Beratungen bekommt wär das schonmal ne Hilfe!

                Mario

                1. Hallo Mario,

                  Mach Dich bitte zuerst Mal hier schlau:

                  http://www.e-lancer-nrw.de/start/index.php

                  Auf der Startseite rechts sind zwei Ratgeber - der alte Ratgeber von Götz Buchholz gefällt mir besser, er wird leider nicht mehr aktualisiert (wegen eines dummen Rechtsstreites). Lies beide Ratgeber. Außerdem gibt es unter dieser Adresse ein Forum, dort gehören Deine Fragen besser hin.

                  Geh zuerst zum Finanzamt und kläre, ob Du mit Deiner selbständigen Nebentätigkeit Gewerbetreibender oder Freiberufler bist (lies vorher dazu "heiteres Berufsraten" bei Götz Buchholz!). Als Gewerbetreibender brauchst Du einen Gewerbeschein, als Freiberufler nicht. Vom Finanzamt bekommst Du in jedem Fall einen Fragebogen. Im Web gibt es auch Anleitungen und Hinweise zum Ausfüllen, frage im Zweifelsfall die Leute im Finanzamt.

                  Als Angestellter bezahlt Dir Dein Chef Lohn/Gehalt. Davon behält er monatlich die Lohnsteuer zurück und zahlt sie an das Finanzamt. Das ist ein Vorschuß auf die Einkommensteuer.

                  Als gewerblicher oder freiberuflicher Einzelunternehmer musst Du dem Finanzamt für das zurückliegende Jahr Deinen Gewinn mitteilen.
                  Den Gewinn wirst Du vermutlich nicht mit der kaufmännischen (doppelten) Buchführung ermitteln, sondern mit der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn.

                  Für das zurückliegende Kalenderjahr gibst Du beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung ab. In einer Anlage zur Steuererklärung gibst Du an, wieviel Lohn/Gehalt Du erhalten hast. In einer anderen Anlage gibst Du an, wieviel Gewinn Du als Einzelunternehmer erzielt hast. Alle Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen, werden zusammengerechnet, also Lohn/Gehalt, Gewinn......., davon werden diverse Beträge wieder abgezogen (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Arbeitnehmerpauschbetrag.....), es ergibt sich bei der ganzen Rechnerei das zu versteuernde Einkommen, laut Steuertabelle wird dann die Einkommensteuer ermittelt, davon wird die bereits gezahlte Einkommensteuer (z.B. Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahkungen) abgezogen, der Rest ist an das Finanzamt zu überweisen.
                  So in etwa, alle Einzelheiten lassen sich hier wirklich nicht erklären. Lass Dir die Formulare und die Anleitung dazu vom Finanzamt geben.

                  Wegen der Umsatzsteuer lies bitte erst Mal in den o.a. Ratgebern nach!

                  Zur Gewinnermittlung: Investiere 6 Euro und kaufe Dir den Taschen Guide "Einnahmen-Überschussrechnung" von Klocke/Kunow aus dem Haufe Verlag. Die Grundsätze stimmen nach wie vor, konkrete Einzelheiten sind durch neue Steuerregelungen schon wieder überholt. Aber das steht auch alles im Web!

                  An Deiner Stelle würde ich die Abrechnung selbst machen mit einer Tabellenkalkulation. Auf meiner Website findest Du ein Beispiel:
                  http://www.eschiener.de - ich gebe die Adresse ungern an, denn ich muss die Website dringend neu gestalten!

                  Na dann, gutes Gelingen!

                  Grüsse aus Neubrandenburg
                  erika

                  --
                  Hauptsache dem Hund geht's gut
              2. Puh, das ist es, was ich so übel finde hier zu Lande. Es geht nicht darum, ob ich meinen Job gut mache, sondern wo ich Fördergelder und Subventionen abstauben kann. Echt übel!

                Meine Erfahrung sind genau die, dass es eben nicht darum geht möglichst viele Fördermittel abzustauben.

                In Brandenburg gibs z.Bsp bis zu 4000  für Existensgründerberatung.
                Die halte ich für sehr sinnvoll.
                Weil diese Beratung unter anderm die Erstellung eine Businessplans behinhaltet, Auch solche Sachen wie die Erstellung von AGB und die erste Steuerberatung werden bezahlt.
                Nur eben beantragung vor der Exitensgründung..

                Und über solche Sachen sollte man dann doch schon mal nachdenken.
                Viele Grüße aus Berlin

                TomIRL

              3. Moin,

                Puh, das ist es, was ich so übel finde hier zu Lande. Es geht nicht darum, ob ich meinen Job gut mache, sondern wo ich Fördergelder und Subventionen abstauben kann. Echt übel!

                Das soll keine Kritik an meinem Vorposter sein, sondern mehr eine allgemeine Kritik am Zustand des Systems. ...ok, gehört hier vielleicht nicht her, aber ich mußte das einfach mal loswerden.

                Betrachte es doch nüchtern: Warum soll ein Unternehmer angebotene Subventionen ablehnen. Weil er als bekennender Freidemokrat sowieso gegen Subventionen ist und die reine Lehre nicht nur predigen sondern auch leben will? :-)

                Klar, wenn nur auf solche Förderungen abgezielt wird und das Ausbleiben oder Kürzen dieser Leistungen als Unverschämtheit wahrgenommen wird, dann wird es bedenklich.

                Gruß

                Swen

                1. Hi

                  Betrachte es doch nüchtern: Warum soll ein Unternehmer angebotene Subventionen ablehnen. Weil er als bekennender Freidemokrat sowieso gegen Subventionen ist und die reine Lehre nicht nur predigen sondern auch leben will? :-)

                  *LOL* Nee, solche Subventionen werden ja erst zum Nachteil, wenn es zu viele davon gibt. Das hat dann die Konsequenz, daß eine Neugründung nur überlebensfähig ist, wenn möglichst alle Subventionen abgeschöpft werden, da die direkte Konkurrenz eben dieses auch getan hat, und andernfalls einen Preisvorteil hätte (wegen des geringeren Investitionsbedarfs aus eigener Tasche).

                  Die Folge ist, daß ich als Unternehmer immer mehr von meiner eigentlichen Kernaufgabe (mein Produkt, meine Dienstleistung, kostengünstige Rohmaterialien auftun, etc) abgelenkt werde, und eher mit Bürokratie (Steuern, Vergünstigungen, Subventionen, Beihilfen, etc pp) beschäftigt bin.

                  Die Folge, nämlich geringere Produktivität meines Ladens, gleiche ich für mich persönlich durch die staatlichen Zuschüsse mehr als aus. Insgesamt (also Volkswirtschaftlich) gesehen, entsteht hierdurch aber ein immenser Schaden.

                  Klar, wenn nur auf solche Förderungen abgezielt wird und das Ausbleiben oder Kürzen dieser Leistungen als Unverschämtheit wahrgenommen wird, dann wird es bedenklich.

                  Genau.

                  Gruß

            2. IHK, alles klar, werd ich mal drüber nachdenken. ;-)

              Um auf meine ursprüngliche Frage zurück zu kommen, da ja die Einkommenssteuer von meinem jetzigen Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt wird, zahl ich für selbst erwirtschaftetes Einkommen die Steuer selbst ans Finanzamt? Also macht es ja keinen Unterschied ob ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber 2000EUR oder 8000EUR brutto verdiene. Das wollte ich wissen.

              Mario :-)

              1. Hallo, ich noch mal kurz

                puh, ist das ein chaotischer Thread hier!

                Also macht es ja keinen Unterschied ob ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber 2000EUR oder 8000EUR brutto verdiene. Das wollte ich wissen.

                Doch! Es ändert Deinen persönlichen ESt-Satz, der auf die Summe Deiner Einkünfte angewendet wird!

                Gruß
                Roland

            3. Moin,

              Oje oje..
              Vielleicht könntest Du als Pressesprecher im Kieler... ;-)

              Nein, schon seit ein paar Jahren nicht mehr :-)
              Den Job habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge längst beendet. :-)

              Gruß

              Swen

          2. Tach,

            muß mich mal kurz einmischen:

            Spannender und häufig ernüchternder mit Blick auf die Existenzgründung ist die Frage, wann die Umsatzsteuerpflicht entsteht.

            Was ist denn bitte "Umsatzsteuerpflicht"?

            Als Kleinunternehmer _darf_ er (zunächst) weder USt erheben noch Vorsteuer abziehen.

            Er kann auf die Anwendung dieser "Kleinunternehmer-Regelung" verzichten, was bei industriellen/gewerblichen Kunden (also denen,
            die selber vorsteuerabzugsberechtigt sind) wesentlich besser ankommt.

            Es erhöht natürlich den bürokratischen Aufwand: er kassiert beim Kunden USt und führt diese an das FA ab. Dafür darf er gezahlte MwSt als Vorsteuer von der abzuführenden USt abziehen.

            Grundsätzlich sind die Umsatzsteuern keine Kosten, sondern ein durchlaufender Posten!

            Zur Einkommensteuer:
            In der Steuererklärung werden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (gemäß Steuerkarte) _und_ der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit angegeben. Die Summe unterliegt der ESt.

            Ein Gehalt kann er sich nicht zahlen, dazu braucht er einen Anstellungsvertrag. Alles was bei der unternehmerischen Tätigkeit "unter dem Strich" übrigbleibt, ist Gewinn und wird versteuert.

            Zu Steuerberatern:
            Ja, aber nicht verarschen lassen. Du solltest selber Deine Buchführung machen, aber bitte nur Einnahme-Überschußrechnung, fang nicht an, zu bilanzieren. Das schaffst Du (zunächst) auf keinen Fall alleine, und beim Stb wird es dann so richtig teuer.

            Eigenes "Firmen"-Konto:
            Ja, daraus resultiert zwar keinerlei rechtliche/steuerrechtliche Trennung, aber es hilft Dir selber, den Überblick zu behalten.

            Bloß nicht entmutigen lassen und viel Glück!
            Roland

            1. Hi Roland,

              Bloß nicht entmutigen lassen und viel Glück!

              Danke für Deine ausführliche Antwort und Deine Tipps. Ich denke ich bin erstmal etwas schlauer und werde sicher das eine oder andere berherzigen. :D
              Wenn man dann sich dann endlich selbständig gemacht hat wird man schon sehen was man so alles für Pflichten hat...alles kann man einfach nicht vorraus sehen. ;-)

              Mario

            2. Moin,

              Was ist denn bitte "Umsatzsteuerpflicht"?
              Als Kleinunternehmer _darf_ er (zunächst) weder USt erheben noch Vorsteuer abziehen.[...]

              In der Sache hast Du recht. Wobei ich es im allgemeinen Sprachgebrauch für vertretbar halte, von einer Pflicht zu sprechen, denn wir betrachten Steuern doch zumeist aus Sicht der Steuer"pflichtigen", nicht aus Sicht des Steuer"erhebenden".

              Gruß

              Swen

            3. Hallo Roland,

              muß mich mal kurz einmischen:

              Dito ;-)

              Als Kleinunternehmer _darf_ er (zunächst) weder USt erheben [...]

              Wenn schon Kümmel spalten, dann richtig. Natürlich darf er als Kleinunternehmer Umsatzsteuer erheben im Sinne von einnehmen, er darf sie nur nicht in Rechnungen offen ausweisen.

              Er kann auf die Anwendung dieser "Kleinunternehmer-Regelung" verzichten, was bei industriellen/gewerblichen Kunden (also denen, die selber vorsteuerabzugsberechtigt sind) wesentlich besser ankommt.

              Ergänzend hierzu: diese Erklärung bindet für fünf Jahre. Eine Verzichtserklärung will also wohl überlegt sein.

              Grundsätzlich sind die Umsatzsteuern keine Kosten, sondern ein durchlaufender Posten!

              Es kommt darauf an. Wenn du weiter unten die Einnahmen-Überschuss-Rechnung empfiehlst, sollte natürlich auch der Hinweis kommen, dass die Umsatzsteuer bei Zahlung stets Einnahme bzw. Ausgabe ist.

              Zu Steuerberatern:
              Ja, aber nicht verarschen lassen. Du solltest selber Deine Buchführung machen, aber bitte nur Einnahme-Überschußrechnung, fang nicht an, zu bilanzieren. Das schaffst Du (zunächst) auf keinen Fall alleine, und beim Stb wird es dann so richtig teuer.

              Wieso ist eigentlich kaum jemand bereit, eine Dienstleistung angemessen zu bezahlen? Man sollte sich gut überlegen, was einem seine Freizeit wert ist.

              Bloß nicht entmutigen lassen und viel Glück!

              Da schließe ich mich vorbehaltlos an.

              Grüße
              Siechfred

              --
              http://www.siechfreds-welt.de/skyforger.shtml
              Auf Grund einer unvorhersehbaren Häufung meines Vornamens entschloss ich mich, zu meinem alten Nick zurückzukehren. Ich bitte um Verständnis.
      2. Moin,

        Dann wäre aber doch wieder Firmenkonto und Privatkonto gemischt, solange ich Ausgaben nicht vom Firmenkonto aus tätige?

        Steuerlich ist es völlig unerheblich ob du ein oder zwei oder drölftausend Privatkonten hast und auf denen hin und her buchst oder nicht. Letztlich läuft es nämlich schlicht auf ein Gegenüberstellung von Einnahme und Ausgaben hinaus. Denn ich rate mal, dass du wenigstens in deinem ersten Jahr nicht in die Dimensionen aufsteigen wirst, die es für Dich zur Pflicht machen, eine "richtige" Buchführung vorzulegen.

        Du solltest 2 Sachen machen:

        Frage im Freundeskreis, ob dort jemand eine Steuerberaterin / Steuerberater kennt, der sich auf Existenzgründer spezialisiert hast. Lass Dich dort beraten. Solche Fragen sollte man nicht (allein) in Foren klären, die dieses Thema nicht explizit zum Schwerpunktthema haben.

        Frage mal bei der örtlichen IHK oder beim Arbeitsamt nach speziellen Kursen für Existenzgründer. Das dort vermittelte Handwerkszeug (auch mir Blick auf Marketing, Förderung oder Buchführung) wird sich für dich irgendwann "rechnen".

        Gruß

        Swen Wacker

        1. Hi!

          Frag beim Finanzamt. Die sind Auskunftspflichtig. Außerdem ist es lustig. Mich haben sie letztes mal durch 5 verschiedene Büros geschickt, weil mir keiner meine Frage beantworten konnte. Am Ende hat dann der "Chef von's ganze" in dicken Büchern geblättert, bis er mir eine Antwort geben konnte.

          Natürlich hab ich dann noch einen Brief mit der gleichen Frage hinterhergeschickt, denn mündliche Auskünfte sind ja nicht rechtsverbindlich (und haben schon so manchen Bekannten von mir kurz vor den finanziellen Ruin getrieben). Die rechtsverbindliche Antwort kam dann 3 Monate später per Post.

          Viel Erfolg bei deiner Firma! Das ist es, was in DE fehlt. Leute die es versuchen!

          Gruß

          1. Moin,

            Frag beim Finanzamt.

            Ganz zum Schluss. Der Mann will sich selbständig machen. Da sind die erste Frage, ob sich das überhaupt rechnet, was man tun und lassen muss, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten es gibt ...
            Muss ich ein Gewerbe anmelden oder nicht?
            Was muss ich beim Schreiben von Angeboten bedenken?
            Welche Rechte hat der Kunde mir gegenüber?
            Wo und wie werbe ich für mich?
            Wie kalkuliere ich richtig?
            ...

            Ich kenne kein Finanzamt, dass da erhellende Auskunft zu geben kann.

            Gruß

            Swen

            1. Hi

              Frag beim Finanzamt.
              Ganz zum Schluss. Der Mann will sich selbständig machen. Da sind die erste Frage, ob sich das überhaupt rechnet, was man tun und lassen muss, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten es gibt ...
              Muss ich ein Gewerbe anmelden oder nicht?
              Was muss ich beim Schreiben von Angeboten bedenken?
              Welche Rechte hat der Kunde mir gegenüber?
              Wo und wie werbe ich für mich?
              Wie kalkuliere ich richtig?

              Also, dann hab ich den Ausgangspost "Meine Frage ist nun, [...] wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus?" wohl falsch verstanden, oder?

              Er/Sie hat nach steuerlichen Dingen bei der Berechnung des Einkommens gefragt. Das weis das Finanzamt und ist auskunftspflichtig. Das die übrigen Dinge berücksichtigt werden sollten, ist klar (bin selbst auch selbstständig). Nur sollte man es auch nicht übertreiben. Hierzulande neigen die Menschen oft dazu, sich so viele Gedanken über die "könntes" und "wenns" zumachen, daß am Ende dann in der Praxis gar nix passiert.

              Naja, wie gesagt: Bei steuerlichen Fragen erstmal die Kuh im Dorf lassen, und nicht gleich einen großen Akt daraus machen. Meist kann das Finanzamt weiterhelfen. Allerdings vorsicht: Die erste Reaktion dort ist (nach meiner Erfahrung) meist: "Nehmen sie sich doch am besten einen Steuerberater". Vulgo auch "abwimmeln" genannt.

              Saludos

              1. Moin,

                Also, dann hab ich den Ausgangspost "Meine Frage ist nun, [...] wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus?" wohl falsch verstanden, oder?

                Du hast auf mich geantwortet, also interpretiere ich Deine Posting auf dieser Basis.

                Er/Sie hat nach steuerlichen Dingen bei der Berechnung des Einkommens gefragt. Das weis das Finanzamt und ist auskunftspflichtig.

                Auf Marios Ausgangsfrage:

                Meine Frage ist nun, in wie weit fliesst das Geld welches ich aus meinem Angestelltenverhältnis verdiene mit in meine Firma ein?

                wäre die Anwort: "Kommt drauf an." Ich glaube nicht, dass das Mario weitergeholfen hätte.

                Naja, wie gesagt: Bei steuerlichen Fragen erstmal die Kuh im Dorf lassen, und nicht gleich einen großen Akt daraus machen.

                Steuerberater sind kein großer Akt sondern normale Berufe. Gerade bei Fragen der Existenzgründung kann das sehr sinnvoll sein und Fehler vermeiden helfen. Ich kenne das aus meiner Berufspraxis (arbeite in einem Finanzministerium und bin umgeben von Steuerbeamten :-)).

                Allerdings vorsicht: Die erste Reaktion dort ist (nach meiner Erfahrung) meist: "Nehmen sie sich doch am besten einen Steuerberater". Vulgo auch "abwimmeln" genannt.

                Das hat nicht viel mit abwimmeln zu tun, sondern liegt vielmehr in der Natur der Sache: In erster Linie sind Steuerbeamte Interessensvertreter der Steuerverwaltung und haben daher in deren Interesse - im _Rahmen_ der gesetzlichen Bestimmungen -, ein möglichst hohes Steueraufkommen anzustreben. Steuerberater hingegen nehmen das Individualinteresse des Steuerpflichtigen wahr, zielen also darauf ab - unter _Ausschöpfung_ des gesetzlichen Rahmens - die Steuerschuld möglichst gering zu halten. Ich sehe da einen kleinen, aber feinen Unterschied :-)

                Natürlich gibt es eine Pflicht zur Beratung (§ 89 AO) Es gibt in den Finanzämter aber auch einen hohen Zeitdruck bei der Erfüllung der Kernaufgaben. Und da werden die Aufgabe, die nicht als Kern wahrgenommen werden (und dazu gehören sicherlich auch die Beratung Steuerpflichtiger) nicht so intensiv erledigt wie es sich der Antragsteller vielleicht wünscht.

                Gruß

                Swen Wacker

                1. Hi

                  Du hast auf mich geantwortet, also interpretiere ich Deine Posting auf dieser Basis.

                  Ok, stimmt, mea culpa :)

                  Steuerberater sind kein großer Akt sondern normale Berufe.

                  Naja, "normal"... *hust*

                  Das hat nicht viel mit abwimmeln zu tun, sondern liegt vielmehr in der Natur der Sache: In erster Linie sind Steuerbeamte Interessensvertreter der Steuerverwaltung

                  Klar, die haben viel zu tun. Ist verständlich, daß sie einen am liebsten loswerden und zum StB schicken wollen. "abwimmeln" war in diesem Zusammenhang auch nicht bös gemeint.

                  Steuerpflichtigen

                  Ja, du hast ganz offensichtlich mit Finanzbeamten zu tun. Wobei StBs eine ähnliche Sprache verwenden.

                  Natürlich gibt es eine Pflicht zur Beratung (§ 89 AO) Es gibt in den Finanzämter aber auch einen hohen Zeitdruck bei der Erfüllung der Kernaufgaben.

                  Kann ich auch gut verstehen. Nur, ich als Bürger muß auch viel Zeit und Geld investieren, um durch den Steuerwust durchzusteigen. Würde jeder Bürger von seinem Recht gebrauch machen, Auskunft zu verlangen, würde der Reformdruck auf die Politik viel höher, weil die Finanzämter sich dauernd beschweren würden (tun sie eh schon, ich weis. Ist schon lustig, mit einem Finanzbeamten dazusitzen und über den Unsinn herzuziehen, den man da grad ausfüllen muß. Aber das nur am Rande). Warum also sollte ich die Arbeit machen, die die Finanzämter laut Gesetz zu erledigen haben?

                  Saludos

            2. Hi Swen,

              Muss ich ein Gewerbe anmelden oder nicht?
              Was muss ich beim Schreiben von Angeboten bedenken?
              Welche Rechte hat der Kunde mir gegenüber?
              Wo und wie werbe ich für mich?
              Wie kalkuliere ich richtig?

              die Grundregeln für die Selbständigkeit kenne ich, mehr oder weniger gut, das wird sich mit der Zeit zeigen. Wahrscheinlich werd ich auch Fehler machen, aber diese in Grenzen zu halten ist die Hauptsache. :-)

              Mario

          2. Hi alguien!

            Viel Erfolg bei deiner Firma! Das ist es, was in DE fehlt. Leute die es versuchen!

            Zum Finanzamt werd ich nachher gleich mal marschieren. ;-)
            Bin auch erst 21, und kenne leider kaum einen in meinem Alter der das schon probiert hat.
            Die Lehre hat mich auf die Selbständigkeit auch versucht vorzubereiten... ;-) Mal schauen wie viel es genutzt hat...
            Bekannte Steuerberater hab ich leider nicht im näheren Bekanntenkreis, aber vielleicht im entfernten. ;-)

            So thanks! :D
             Mario

            1. Zum Finanzamt werd ich nachher gleich mal marschieren. ;-)
              Bin auch erst 21, und kenne leider kaum einen in meinem Alter der das schon probiert hat.

              Tue es nicht...
              Zeitverschwendung...
              Geh zur IHK!

              1. Zeitverschwendung...
                Geh zur IHK!

                Wieso Zeitverschwendung? Was soll ich denn bei der IHK? Will doch eigentlich nur den Gewerbeschein, und den gibts doch beim Finanzamt? Die steuerlichen Fragen können die mir sicher beantworten.

                Mario

                1. Hi

                  Wieso Zeitverschwendung? Was soll ich denn bei der IHK? Will doch eigentlich nur den Gewerbeschein, und den gibts doch beim Finanzamt? Die steuerlichen Fragen können die mir sicher beantworten.

                  Nope, den Gewerbeschein gibt bei der Stadtverwaltung/Ordnungsamt.

                  Vom Finanzamt gibt ne Woche später dann einen Schrieb, mit dem du dich steuerlich anmeldest.

                  Das Finanzamt kann dir aber deine hier gestellten Fragen (zunächst mündlich, dann nochmal schriftlich, wegen der Rechtssicherheit) beantworten.

                  Saludos

                  1. Nope, den Gewerbeschein gibt bei der Stadtverwaltung/Ordnungsamt.

                    Vom Finanzamt gibt ne Woche später dann einen Schrieb, mit dem du dich steuerlich anmeldest.

                    Das Finanzamt kann dir aber deine hier gestellten Fragen (zunächst mündlich, dann nochmal schriftlich, wegen der Rechtssicherheit) beantworten.

                    Okay wieder etwas schlauer. :-) Und die Umsatzsteuernummer
                    beantrag ich dann aber beim Finanzamt...

                    Mario

                    1. (zunächst mündlich, dann nochmal schriftlich, wegen der Rechtssicherheit) beantworten.

                      Okay wieder etwas schlauer. :-) Und die Umsatzsteuernummer
                      beantrag ich dann aber beim Finanzamt...

                      Nee in der Regel kommt das Finanzamt von ganz alleine auf die Idee Dir ne Ust-nummer zu geben.
                      Du solltest überdenken opb Du Dich befreien läst...
                      TomIRL

                      1. Die Vorzüge der Vorsteuerabzugsberechtigung würde ich aber gern nutzen, da ich sonst mehrere hundert Euro im Jahr drauf zahle...

                        Mario

                        1. Moin,

                          Die Vorzüge der Vorsteuerabzugsberechtigung würde ich aber gern nutzen, da ich sonst mehrere hundert Euro im Jahr drauf zahle...

                          Dir ist aber klar, dass deine Angebotspreise damit auch steigen, bzw die Gewinnmarge sinkt?!

                          Gruß

                          Swen

                          1. Ich brauche den Gewerbeschein hauptsächlich um Werbeeinnahmen aus Bannerwerbung inkl. MwSt. zu bekommen und die Ausgaben für Webserver etc. dann mit der Vorsteuer gegenrechnen kann.

                            Mario

                    2. Hi

                      Okay wieder etwas schlauer. :-) Und die Umsatzsteuernummer
                      beantrag ich dann aber beim Finanzamt...

                      Die schicken dir einen Brief mit einem Anmeldeformular. Da kannst du dann ankreuzen, was du brauchst und mußt etc. Vorsichtig bei der Veranlagungsart (vereinnahmte oder vereinbarte Entgelde). Renn mit dem Schrieb am besten zum Finanzamt, und laß dir die Felder erklären, die du nicht verstehst (denn, IANAStB *g*). Meist sind Finanzbeamte übrigens überraschend freundlich, also keine falsche Scheu.

                      Gruß

                2. Zeitverschwendung...
                  Geh zur IHK!

                  Wieso Zeitverschwendung? Was soll ich denn bei der IHK? Will doch eigentlich nur den Gewerbeschein, und den gibts doch beim Finanzamt?

                  Den gewerbeschein bekommst Du nicht vom Finanzamt sonder bei einem Amt der Kommune Ordnungsamt gewerbeamt Amt für wirtschaftsförderung etc.
                  Warum willst Du dir z.Bsp entgehen lassen Fördermittel für Existensgründerberatung zu beantragen?
                  Dann wird Dir die Erstebratung beim Steuerberater und Rechtsanwalt bezahlt.
                  Es gibt unendlich viele Fördertöpfe...

                  Wenn Du den Schein hats ist der Zug abgefahren..
                  TomIRL

                  1. Hi,

                    ok danke für den Tipp, werd dann wohl dochmal bei der IHK nach Förderung nachfragen. :-)

                    Mario

        2. Moin Swen,

          ein gewisses Grundverständnis konnte mir ja in meiner Lehre beigebracht werden. Das nun anzuwenden benötigt einfach nur eine gewisse Einarbeitungszeit...

          Diese "Gegenüberstellung von Einnahme und Ausgaben" muss ich mir einfach mal genauer anschauen dann versteh ich das sicher besser.

          Mario

  2. hi

    Ich bin in einem Angestellenverhältnis und verdiene monatlich einen festen Betrag. Nun habe ich vor mir einen Gewerbeschein zu holen und nebenbei ein paar Euros zu verdienen.

    Das solltest aber auf jeden fall vorher mit deinem arbeitgeber klären. nicht jeder arbeitgeber ist einverstanden mit so etwas.
    richtig kritisch wird es, wenn sich die aufgabengebiete von firma und eigenem gewerbe überschneiden.

    Meine Frage ist nun, in wie weit fliesst das Geld welches ich aus meinem Angestelltenverhältnis verdiene mit in meine Firma ein?

    so betrachtet hat das beides erstmal überhaupt nicht miteinander zu tun, interessant wird es erst bei den steuern.

    Oder kann ich dieses ganz klar trennen?

    Du solltest für dein Gewerbe ein eigenes "firmenkonto" einrichten über das alle ein- und ausgaben für dein gewerbe laufen, nur so kannst du wirklich den überblick behalten. tu dir selber einen gefallen und mische nicht beides zusammen.

    Dass ich mit meinem kompletten Privatvermögen hafte ist mir schon klar,

    Wenn du einfach nur ein Gewerbe anmeldest betreibst du eine GbR. Du kannst dir natürlich auch eine andere Beliege Firmenform für dein Gewerbe aussuchen, allerdings gibt es dafür auflagen die erfüllt werden möchten.
    Bei eine GbR haftest du mit allem was du hast. Solltest du die Möglichkeit haben eine andere geschäftsform betreiben zu können, so solltest du das tun. Afaik haftet man z.B. bei einer GmbH nur mit seiner Einlage und dem Firmeneigentum.

    aber wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus?

    Alle Einnahmen müssen versteuert werden. Außerdem kannst du einiges auch von der Steuer absetzen...einen Teil der Telefonkosten, der Fahrtkosten etc. je nach dem wie das verhältniss zwischen privat und geschäftlichem nutzen ist.

    Tu dir selbst noch einen gefallen und nimm dir für die steuererklärung einen steuerberater, kostet zwar ne menge geld, der sollte aber zumindest verstehen was er da macht....für einen normal sterblichen ist das nicht ganz so einfach.

    so long
    ole
    (8-)>

    1. Hi Ole,

      erstmal danke für die Infos. ;-) Für eine GbR brauche ich mindestens zwei Gesellschafter, für mich kommt aber erstmal nur die Personengesellschaft in frage.
      Achja, mit meinem Arbeitgeber habe ich schon gesprochen. Das ist okay soweit.
      Mir ging es dabei auch nur um die Frage ob man beide Einnahmen ordentlich trennen kann. Dann mache ich das natürlich auch so, und nehme für beide Einnahmen je ein eigenes Konto.

      Thanks, Mario

      1. Hi,

        Für eine GbR brauche ich mindestens zwei Gesellschafter, für mich kommt aber erstmal nur die Personengesellschaft in frage.

        Du meinst, daß für Dich nur ein Einzelunternehmen in Frage kommt - Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, EWIV, Partnerschaftsgesellschaft, Stille Gesellschaft) können nur von mindestens zwei Personen gegründet werden.

        hth Robert

        1. Partnerschaftsgesellschaft, Stille Gesellschaft) können nur von mindestens zwei Personen gegründet werden.

          Stille Gesellschaft ist nur dem Namen nach eine Gesellschaft rechtlich handelt es sich um eine Art Privatkredit.

          TomIRL

          1. Partnerschaftsgesellschaft, Stille Gesellschaft) können nur von mindestens zwei Personen gegründet werden.

            Stille Gesellschaft ist nur dem Namen nach eine Gesellschaft rechtlich handelt es sich um eine Art Privatkredit.

            Hi,

            soweit ich weiß (in einer Art mentaler Hygiene bemühe ich mich, möglichst kein betriebswirtschaftliches Wissen zu haben), unterscheidet man zwischen typischer (echter) stiller Gesellschaft und atypischer (unechter) stiller Gesellschaft, wobei die erstgenannte dem von Dir genannten Charakter des Privatkredits näher kommt.

            Allerdings kann ich Deiner Formulierung bezüglich des rechtlichen Status der stillen Gesellschaft nicht folgen. Extra wegen Dir bin ich eben nach unten gerannt, um im Handelsgesetz nachzuschlagen; dort wird die Stille Gesellschaft (§§230 ff.) unter den Handelsgesellschaften aufgeführt.

            hth Robert

            1. Partnerschaftsgesellschaft, Stille Gesellschaft) können nur von mindestens zwei Personen gegründet werden.

              Stille Gesellschaft ist nur dem Namen nach eine Gesellschaft rechtlich handelt es sich um eine Art Privatkredit.

              Hi,

              soweit ich weiß (in einer Art mentaler Hygiene bemühe ich mich, möglichst kein betriebswirtschaftliches Wissen zu haben), unterscheidet man zwischen typischer (echter) stiller Gesellschaft und atypischer (unechter) stiller Gesellschaft, wobei die erstgenannte dem von Dir genannten Charakter des Privatkredits näher kommt.

              Ja ja :-)

              Allerdings kann ich Deiner Formulierung bezüglich des rechtlichen Status der stillen Gesellschaft nicht folgen. Extra wegen Dir bin ich eben nach unten gerannt, um im Handelsgesetz nachzuschlagen; dort wird die Stille Gesellschaft (§§230 ff.) unter den Handelsgesellschaften aufgeführt.

              Nana als ob ich daran Schuld bin dass Du nach unten läufst :-).
              Du hättest auch im Internet nachschlagen können.
              http://dejure.org/gesetze/HGB/230.html

              Und schon im Paragraph 230 ist geregelt was ich meinte.

              (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, daß sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht.

              (2) Der Inhaber wird aus den in dem Betrieb geschlossenen Geschäften allein berechtigt und verpflichtet.

              Dem Grunde nach also ein Privatkredit.
              Eine typische Gesellschaft sitzen Gesellschafter in irgendeiner Form "gleichberechtigt" (wenn auch nur dem Kapitalanteil nach) am Tisch und treffen Entscheidungen.
              Dies ist aber Stillen Gesellschaft ausgeschlossen.
              Es gibt zwar auch Möglichkeiten als Stiller Gesellschafter jemanden das Leben schwer zu machen aber die werde ich hier nicht verraten.:-)

              Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass es die Stille Gesellschaft nicht gibt sondern, dass es sich nur dem Namen nach um eine Gesellschaft handelt.
              Die Beteiligungsform der stillen Gesellschaft ist natürlich im HGB geregelt, genau wie alle anderen Formen der Beteilligung auch.

              TomIRL

              1. Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass es die Stille Gesellschaft nicht gibt sondern, dass es sich nur dem Namen nach um eine Gesellschaft handelt.
                Die Beteiligungsform der stillen Gesellschaft ist natürlich im HGB geregelt, genau wie alle anderen Formen der Beteilligung auch.

                Hi,

                ich will keine Haare spalten, aber Du sagtest:

                Stille Gesellschaft ist nur dem Namen nach eine Gesellschaft rechtlich handelt es sich um eine Art Privatkredit.

                Darauf antwortete ich, daß es sich rechtlich (handelsrechtlich) sehr wohl um eine Gesellschaft handelt (ergo die Abhandlung der Stillen Gesellschaft im HGB unter "Handelsgesellschaften"), die den Charakter eines Privatkredits trägt.

                Wie auch immer - bevor andere Leser dieses Threads vor Langeweile und Desinteresse in eine Art Ohnmacht fallen und die Funktionstasten auf der aufschlagenden Stirn ein unschönes Relief hinterlassen - scheinen wir unterschiedlich formulierend dieselbe Perspektive einzunehmen. Bevor mein eigener Kopf gleich auf der Tastatur aufzuschlagen droht, gehe ich jetzt lieber mal was essen...

                Schönen Tag noch!

                hth Robert

          2. Hallo TomIRL,

            Stille Gesellschaft ist nur dem Namen nach eine Gesellschaft rechtlich handelt es sich um eine Art Privatkredit.

            Nana, nicht so voreilig. Die stille Gesellschaft ist sehr wohl eine Gesellschaft, namentlich eine Innengesellschaft. Das heißt, dass das zwischen den Gesellschaftern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach außen nicht kundgetan wird. Allerdings gebe ich dir insofern Recht, als dass die stille Gesellschaft Züge eines Privatdarlehens hat.

            Grüße
            Torsten

        2. Hi,

          Für eine GbR brauche ich mindestens zwei Gesellschafter, für mich kommt aber erstmal nur die Personengesellschaft in frage.

          Du meinst, daß für Dich nur ein Einzelunternehmen in Frage kommt

          Ja sorry natürlich! ;-)

          Mario

    2. Hallo Ole,

      richtig kritisch wird es, wenn sich die aufgabengebiete von firma und eigenem gewerbe überschneiden.

      Ja, die Frage Wettbewerbsverbot ja oder nein sollte auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

      Wenn du einfach nur ein Gewerbe anmeldest betreibst du eine GbR.

      Nö. Es handelt sich um ein kleines feines Einzelunternehmen.

      Afaik haftet man z.B. bei einer GmbH nur mit seiner Einlage und dem Firmeneigentum.

      Naja, ob die GmbH hier mal nicht der Kanonenschuss auf einen kleinen Spatz ist ;-)

      Grüße
      Torsten