Tom: Nachruf auf i-netlab.de

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Hello,

nun, wenn ich meine Schularbeiten in den letzten Monaten gemacht habe (un dim KHs hatte ich ja viel zeit zum Lesen) , dann bedeutet die "Abmeldung" einer Internetseite ja noch nicht die Entfernung der Geschäftsbezeichnung aus dem Geschäftsverkehr. Sollte es also einen gewerbebetrieb mit der eingeführten Bezeichnung i-netlab geben, der ggf. auch auf anderem Wege publiziert, dann ist die "sofortige Konnektierung" der Seite durch Dritte ein unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbbetrieb von i-netlab und stellt einen Abmahngrund dar. Die überragende Geschäftsbedeutung und Bekanntheit gerade im Internet können viele von uns bestätigen.

Da diese "Abmeldung" augenscheinlich aufgrund technischer Mängel des Systems beruht, stellt sie keinesfalls einen unabänderlichen Verzicht auf diese Werbeform dar. Immerhin kann man auch zeitweilig auf Zeitungswerbung oder Mailings verzichten, ohne das Recht daran zu verwirken.

Ich könnte mir also vorstellen, mindestens 15 Euro für den gemeinsamen Wiederaufbau dieser Domain zu stiften. Sicher muss man  dann über Zugangsbeschränkung bzw. Authentifizierung nachdenken. Aber rechnen würde sich da für alle.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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