Fabian Transchel: Das *g* zum Dienstag

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Hi,

Bekanntlich werden in Deutschland Gesetze verabschiedet, aber "man" darf sie nicht ausdrucken.
Herstellung und Vertrieb der Verkündungsblätter liegen bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (www.bundesgesetzblatt.de) urheberrechtlichen Gründen kann das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Homepage daher eine druckfähige Datei des Bundesgesetzblattes nicht zur Verfügung stellen."
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21654/Bundesgesetzblatt-vom-19.-Dezember-2003-Auszug.pdf
Wie kann man trotzdem drucken?

Ghostview. Aber wie kann es sein, dass ich als Bürger des Staates die Gesetze nicht (aus)drucken darf?

Dass ich kein offizielles Gesetzbuch drucken kann erschließt sich mir, aber ist es nicht rechtsfremd, dem Bürger, der sich immerhin an die Gesetze halten soll, das Drucken, d.h. Zugänglichmachen zu verwehren?

Grüße aus Barsinghausen,
Fabian