Hallo.
vielleicht ja auch inzwischen von anderen Gerichten? Wie auch immer, zumindest in diesem Gerichtsbezirk sollte man vorsichtig sein. Und sofern sich das Urteil (dessen Begrünung ich recht stichhaltig finde) verbreitet hat, kann es schon von anderen Gerichten herangezogen werden.
Ich hatte mich nur auf das Wort "verboten" bezogen und gebe dir vollkommen Recht.
MfG, at