Alexander: Sind solche Spendenaktionen Steuerpflichtig oder Steuerfrei?

Ich meine sowas hier:

http://www.dirk-hertfelder.de/html/abmahnungs-_tagebuch.html

Es gab da ja auch die Spendenaktion für den neuen Server von SELFHTML. War das steuerfrei?

Muss das Geld was nicht ausgegeben wird noch extra versteuert werden?

Vielleicht hat jemand mal erfahrungen gesammelt und mag dazu was schreiben. Vielen Dank.

Alex

  1. Hello,

    Es gab da ja auch die Spendenaktion für den neuen Server von SELFHTML. War das steuerfrei?

    Muss das Geld was nicht ausgegeben wird noch extra versteuert werden?

    Nun, im Zweifelsfall fällt das unter "Schenkung". Das kann dann der Schenker nicht steuerlich geltend machen und muss, wenn der Schenkungsbetrag xEuro übersteigt, auch die Schenkungssteuer bezahlen.

    Ich goolge mal, was da die Freibeträge sind...

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
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    Nur selber lernen macht schlau
    1. Hi,

      Es gab da ja auch die Spendenaktion für den neuen Server von SELFHTML. War das steuerfrei?
      Muss das Geld was nicht ausgegeben wird noch extra versteuert werden?

      Nun, im Zweifelsfall fällt das unter "Schenkung". Das kann dann der Schenker nicht steuerlich geltend machen und muss, wenn der Schenkungsbetrag xEuro übersteigt, auch die Schenkungssteuer bezahlen.

      Also ich hätte jetzt vermutet (bin aber weder Anwalt noch Steuerberater), daß der Beschenkte die Schenkungs-Steuer zahlen muß.
      Oder daß er das als Einkommen bei der Einkommenssteuer deklarieren muß.

      Bei der Spendenaktion für SelfHTML muß m.E. unterschieden werden zwischen Spenden vor und nach der Vereinsgründung.
      Nach der Vereinsgründung ist ja wohl der Verein der Empfänger, aber wer war es vorher? Swen war ja, wenn ich mich richtig erinnere, nur Treuhänder - aber für wen?

      cu,
      Andreas

      --
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      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      1. Hello,

        Bei der Spendenaktion für SelfHTML muß m.E. unterschieden werden zwischen Spenden vor und nach der Vereinsgründung.

        Nö. Der Verein hat mit den Spenden überhaupt nix zu tun. Die Speneden und die Maschinen gehören der Personenvereinigung der Spender. Diese hat sie aber dem später gegründeten Verein bisher unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Und ich wüsste auch nicht, dass daran jemals etwas geändert werden sollte.

        Nach der Vereinsgründung ist ja wohl der Verein der Empfänger, aber wer war es vorher? Swen war ja, wenn ich mich richtig erinnere, nur Treuhänder - aber für wen?

        Für die Personengesellschaft der "Spender".

        Eine Eigentumsübertragung an den Verein hat bisher nicht stattgefunden ünd bedürfte mMn auch der Zustimmung der Mitglieder der Personenvereinigung.

        Vielleicht erinnert sich der Eine oder die Andere auch noch daran, dass ich schon mal angeregt hatte, die Trennung auch zu wahren. Der Treuhänder war auch nur berechtigt, in der Höhe der geleisteten Einlagen/Beiträge zu handeln.

        Nun bin ich aber wirklich gespannt auf die Meinung der Vereinsmeier äh -rechtler und Rechtsnwälte unter uns.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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        1. Hi,

          Nach der Vereinsgründung ist ja wohl der Verein der Empfänger, aber wer war es vorher? Swen war ja, wenn ich mich richtig erinnere, nur Treuhänder - aber für wen?
          Für die Personengesellschaft der "Spender".
          Eine Eigentumsübertragung an den Verein hat bisher nicht stattgefunden ünd bedürfte mMn auch der Zustimmung der Mitglieder der Personenvereinigung.

          Also ist die Eigentumsübertragung unmöglich - denn einige der Personen haben sicher anonym gespendet...

          cu,
          Andreas

          --
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          1. Hello,

            Nach der Vereinsgründung ist ja wohl der Verein der Empfänger, aber wer war es vorher? Swen war ja, wenn ich mich richtig erinnere, nur Treuhänder - aber für wen?
            Für die Personengesellschaft der "Spender".
            Eine Eigentumsübertragung an den Verein hat bisher nicht stattgefunden ünd bedürfte mMn auch der Zustimmung der Mitglieder der Personenvereinigung.

            Also ist die Eigentumsübertragung unmöglich - denn einige der Personen haben sicher anonym gespendet...

            Spannend. Aber wenn die Beträge nicht zu groß sind, könnte man dafür ja Rückstellungen bilden. Die dürften dann sicher auch mit der üblichen AfA jährlich verringert werden. Einen Zinsanspruch habe sie ja nicht, da der Bestimmungszwech dis von vorne herein nicht vorgeshen hat. Einen Anspruch auf einen Transistor aus den Geräten hätten sie sicher auch nicht...

            Ich würde diesen Zustand auch beibehalten. Swen sollte die Geräte entsprechend versichern und fertig. Die leihweise Überlassung an den Verein bzw. eine qualifizierte Betreibergruppe war von vorneherein vorgesehen.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

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          2. Hello,

            Also ist die Eigentumsübertragung unmöglich - denn einige der Personen haben sicher anonym gespendet...

            Eine Partei ist ja auch eine Personenvereinigung, allerdings schon wieder eine Spezialform. Aber wenn Herr Dr. Kohl keine Spender nennen musste, dann muss Swen das bestimmt auch nicht. Oder gilt für Bonzos doch ein andees Recht?

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
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        2. Moin!

          Eine Eigentumsübertragung an den Verein hat bisher nicht stattgefunden ünd bedürfte mMn auch der Zustimmung der Mitglieder der Personenvereinigung.

          Ich bezweifle, dass bei der Spendenaktion eine Personenvereinigung entstanden ist, die Eigentumsrechte an den Servern geltend machen kann.

          Zunächst einmal ein paar Begrifflichkeiten: Von Anfang an lief die Aktion unter dem Begriff "Spendenaktion" - aufgerufen wurde zum Spenden beliebiger Geldbeträge. Vgl. dazu die Aufrufseite der Aktion unter http://aktuell.de.selfhtml.org/sonst/spenden.htm (unverlinkt, da DIESE Aktion beendet ist) bzw. den Bericht auf Heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/42781.

          Es kann also keinerlei Zweifel daran bestehen, dass sich sämtliche Personen, welche einen Geldbeitrag geleistet haben, vollkommen darüber im klaren waren, dass es sich hier um eine Spende handelt.

          Eine Spende ist typischerweise ein freiwillig geleisteter Beitrag zugunsten eines anderen, welcher unentgeltlich erfolgt.

          Das BGB kennt den Begriff "Spende" nicht - hier heißt er "Schenkung". Das ändert an den Umständen wenig: §516 "(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt." Genau dieses ist hier erfolgt: Viele Menschen haben sich dazu entschlossen, auf das von Swen Wacker eingerichtete Konto Geldbeträge einzuzahlen, und diese damit geschenkt.

          Zugleich haben sie "unter Auflage" geschenkt, denn die Spendenaktion war "für neue Hardware von SELFHTML", nicht zum Pizzaessen gedacht. Vgl. §525.

          Was Swens Treuhändereigenschaft angeht, die auf der Spendenseite angesprochen wird, so könnte man durchaus zu der Auffassung kommen, dass die Frage "Für wen agierte er treuhänderisch?" mit "Für die BGB-Gesellschaft der Developer" beantwortbar wäre. Schließlich haben sich die Developer zur Erlangung eines gemeinsamen Zweckes formlos zusammengeschlossen - für diesen Einzelfall eben zur Erlangung finanzieller Mittel zum Erwerb neuer Hardware.

          Sofern man sich dieser Ansicht anschließt, sind die Spenden also als Schenkung der Dev-GbR zugeflossen, und diese hätte das Recht, das Eigentum an den Servern, die bedingungsgemäß von der Schenkung angeschafft wurden, dem SELFHTML-Verein zu übereignen.

          Wenn du im BGB oder anderswo andere heranzuziehende Gesetze findest, die eine abweichende Sicht begründen: nur zu.

          Vielleicht erinnert sich der Eine oder die Andere auch noch daran, dass ich schon mal angeregt hatte, die Trennung auch zu wahren. Der Treuhänder war auch nur berechtigt, in der Höhe der geleisteten Einlagen/Beiträge zu handeln.

          Ich erinnere es wohl, aber eine entsprechende Forderung sähe ich als äußerst hinderlich an. SELFHTML als Dokumentation sowie der darum aufgebaute virtuelle Raum brauchen eine sichere, verfügbare Heimat. Es wäre kontraproduktiv, würden die Server nicht dem Verein gehören, weil dann ständig Grenzen überschritten werden müßten zwischen "Dem Verein gehört nur der Dateninhalt" und "Der Spendergemeinschaft gehört die verarbeitende Hardware". Denn irgendwann ist das gespendete Geld ganz sicher aufgebraucht, sei es durch noch weitere Hardwareteile (die Aufrüstung des alten Servers steht noch bevor), oder durch Ersatzteilbeschaffung nach den drei Jahren eingekaufter Supportzeit durch den Hersteller - sofern es keine Ersatzteile mehr gibt (auch das wird irgendwann der Fall sein), müssen dann zwangsläufig neue Server angeschafft werden.

          Mit anderen Worten: Die Hardwaregrundlage, auf der der Verein sein Informationsangebot betreibt, würde sich nach und nach selbst auflösen, wenn es an notwendigen Mitteln fehlt. Wenn also die Trennung zwischen Hardware und Information vollzogen werden sollte, dann müßte die Spendergemeinschaft den Betrieb der Hardware sicherstellen (durch erneute Spenden), damit der Treuhänder neue Rechnungen bezahlen kann. Dann geht aber wieder die Diskussion los, dass diese Spendengemeinschaft - im Gegensatz zum dann hoffentlich eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein - keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausstellen kann.

          Natürlich könnte der Verein einspringen, in einer neuen Runde Spenden einsammeln und Ersatzinvestitionen in die Server tätigen. Aber warum sollte der Verein Geld in etwas stecken, was nicht sein Eigentum ist. Bzw. wie will man in irgendeinem hypothetischen Fall dann rausrechnen, welchen Eigentumsanteil dem Verein, und welcher der Spendergemeinschaft zusteht?

          Du siehst hoffentlich, dass deine Anregung die Sache erheblich komplizierter machen würde - abgesehen von der grundsätzlichen Anzweifelung deiner Ansicht, dass die Spender Eigentumsrechte am Server besäßen.

          Oder wie stelltest du dir vor, deinen angeblich bestehenden Eigentumsanteil am Server zu gestalten?

          - Sven Rautenberg

          1. Hello,

            Oder wie stelltest du dir vor, deinen angeblich bestehenden Eigentumsanteil am Server zu gestalten?

            Ich befürchte, dass Du mich nicht verstehst...
            Lassen wir das heute auch lieber. Mir gehts im Moment nicht gut.

            Aber über ein paar Fachprobleme wäre ich dann noch ganz froh. Das lenkt ab!

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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          2. ReMoin!

            Das BGB kennt den Begriff "Spende" nicht - hier heißt er "Schenkung".

            Was Swens Treuhändereigenschaft angeht, die auf der Spendenseite angesprochen wird, so könnte man durchaus zu der Auffassung kommen, dass die Frage "Für wen agierte er treuhänderisch?" mit "Für die BGB-Gesellschaft der Developer" beantwortbar wäre.

            Sofern man sich dieser Ansicht anschließt, sind die Spenden also als Schenkung der Dev-GbR zugeflossen, und diese hätte das Recht, das Eigentum an den Servern, die bedingungsgemäß von der Schenkung angeschafft wurden, dem SELFHTML-Verein zu übereignen.

            Damit würde dann dieser Teil der Schenkung steuerpflichtig. Da jeder DEV in der GbR nur 300 Euro im Jahr steuerfrei verschenken darf.

            LG
            Ich

            1. Moin!

              Damit würde dann dieser Teil der Schenkung steuerpflichtig. Da jeder DEV in der GbR nur 300 Euro im Jahr steuerfrei verschenken darf.

              Die Dev-GbR verschenkt die Server aber an einen gemeinnützigen eingetragenen Verein - dann entfällt jede Steuergrenze.

              - Sven Rautenberg

    2. Hello,

      Ich goolge mal, was da die Freibeträge sind...

      Das sieht sogar noch günstiger aus...

      Erbschaftsteuer-
      und Schenkungsteuergesetz

      --------------------------------------------------------------------------------
      Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
      (ErbStG)
      Vom 17.4.1974, BGBl. I S. 933
      BGBl. III 611-8-2-2
      In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997, BGBl. I S. 378
      Zuletzt geändert durch Haushaltsbegleitgesetz vom 27.12.2003, BGBl. I S. 3076, 3086

      --------------------------------------------------------------------------------

      § 18 Mitgliederbeiträge

      Beiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. 2§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 bleibt unberührt.

      Da es sich beim Kauf des SelfServers um eine (lose) Personenvereinigung handelt, die den Zweck verfolgt hat, sowohl ihre Mitglieder/Teilnehmer als auch die nicht leistenden, also auch fremde dritte zu fördern, trifft das wohl zu. Es hat ja niemand verlangt, dass der Server anschließend nur noch den Leistenden zur Verfügung stehen solle.

      Unsere Fachleute mögen meine Rechtsauffassung bitte korrigieren.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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