Sven Rautenberg: Sind solche Spendenaktionen Steuerpflichtig oder Steuerfrei?

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Moin!

Eine Eigentumsübertragung an den Verein hat bisher nicht stattgefunden ünd bedürfte mMn auch der Zustimmung der Mitglieder der Personenvereinigung.

Ich bezweifle, dass bei der Spendenaktion eine Personenvereinigung entstanden ist, die Eigentumsrechte an den Servern geltend machen kann.

Zunächst einmal ein paar Begrifflichkeiten: Von Anfang an lief die Aktion unter dem Begriff "Spendenaktion" - aufgerufen wurde zum Spenden beliebiger Geldbeträge. Vgl. dazu die Aufrufseite der Aktion unter http://aktuell.de.selfhtml.org/sonst/spenden.htm (unverlinkt, da DIESE Aktion beendet ist) bzw. den Bericht auf Heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/42781.

Es kann also keinerlei Zweifel daran bestehen, dass sich sämtliche Personen, welche einen Geldbeitrag geleistet haben, vollkommen darüber im klaren waren, dass es sich hier um eine Spende handelt.

Eine Spende ist typischerweise ein freiwillig geleisteter Beitrag zugunsten eines anderen, welcher unentgeltlich erfolgt.

Das BGB kennt den Begriff "Spende" nicht - hier heißt er "Schenkung". Das ändert an den Umständen wenig: §516 "(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt." Genau dieses ist hier erfolgt: Viele Menschen haben sich dazu entschlossen, auf das von Swen Wacker eingerichtete Konto Geldbeträge einzuzahlen, und diese damit geschenkt.

Zugleich haben sie "unter Auflage" geschenkt, denn die Spendenaktion war "für neue Hardware von SELFHTML", nicht zum Pizzaessen gedacht. Vgl. §525.

Was Swens Treuhändereigenschaft angeht, die auf der Spendenseite angesprochen wird, so könnte man durchaus zu der Auffassung kommen, dass die Frage "Für wen agierte er treuhänderisch?" mit "Für die BGB-Gesellschaft der Developer" beantwortbar wäre. Schließlich haben sich die Developer zur Erlangung eines gemeinsamen Zweckes formlos zusammengeschlossen - für diesen Einzelfall eben zur Erlangung finanzieller Mittel zum Erwerb neuer Hardware.

Sofern man sich dieser Ansicht anschließt, sind die Spenden also als Schenkung der Dev-GbR zugeflossen, und diese hätte das Recht, das Eigentum an den Servern, die bedingungsgemäß von der Schenkung angeschafft wurden, dem SELFHTML-Verein zu übereignen.

Wenn du im BGB oder anderswo andere heranzuziehende Gesetze findest, die eine abweichende Sicht begründen: nur zu.

Vielleicht erinnert sich der Eine oder die Andere auch noch daran, dass ich schon mal angeregt hatte, die Trennung auch zu wahren. Der Treuhänder war auch nur berechtigt, in der Höhe der geleisteten Einlagen/Beiträge zu handeln.

Ich erinnere es wohl, aber eine entsprechende Forderung sähe ich als äußerst hinderlich an. SELFHTML als Dokumentation sowie der darum aufgebaute virtuelle Raum brauchen eine sichere, verfügbare Heimat. Es wäre kontraproduktiv, würden die Server nicht dem Verein gehören, weil dann ständig Grenzen überschritten werden müßten zwischen "Dem Verein gehört nur der Dateninhalt" und "Der Spendergemeinschaft gehört die verarbeitende Hardware". Denn irgendwann ist das gespendete Geld ganz sicher aufgebraucht, sei es durch noch weitere Hardwareteile (die Aufrüstung des alten Servers steht noch bevor), oder durch Ersatzteilbeschaffung nach den drei Jahren eingekaufter Supportzeit durch den Hersteller - sofern es keine Ersatzteile mehr gibt (auch das wird irgendwann der Fall sein), müssen dann zwangsläufig neue Server angeschafft werden.

Mit anderen Worten: Die Hardwaregrundlage, auf der der Verein sein Informationsangebot betreibt, würde sich nach und nach selbst auflösen, wenn es an notwendigen Mitteln fehlt. Wenn also die Trennung zwischen Hardware und Information vollzogen werden sollte, dann müßte die Spendergemeinschaft den Betrieb der Hardware sicherstellen (durch erneute Spenden), damit der Treuhänder neue Rechnungen bezahlen kann. Dann geht aber wieder die Diskussion los, dass diese Spendengemeinschaft - im Gegensatz zum dann hoffentlich eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein - keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausstellen kann.

Natürlich könnte der Verein einspringen, in einer neuen Runde Spenden einsammeln und Ersatzinvestitionen in die Server tätigen. Aber warum sollte der Verein Geld in etwas stecken, was nicht sein Eigentum ist. Bzw. wie will man in irgendeinem hypothetischen Fall dann rausrechnen, welchen Eigentumsanteil dem Verein, und welcher der Spendergemeinschaft zusteht?

Du siehst hoffentlich, dass deine Anregung die Sache erheblich komplizierter machen würde - abgesehen von der grundsätzlichen Anzweifelung deiner Ansicht, dass die Spender Eigentumsrechte am Server besäßen.

Oder wie stelltest du dir vor, deinen angeblich bestehenden Eigentumsanteil am Server zu gestalten?

- Sven Rautenberg