Homer: Verweise auf fremde Seiten auf der eigenen Seite

Hallo!

Wenn ich eine Seite erstellt habe und möchte einen Bereich "LINKS" machen. Darf ich die Links einfach reinstellen oder was ist dafür alles nötig, nur die Erlaubnis von dem jenigen auf den ich verweise oder sonst noch irgendwas?

Gruß
Homer

  1. Hello,

    Wenn ich eine Seite erstellt habe und möchte einen Bereich "LINKS" machen. Darf ich die Links einfach reinstellen oder was ist dafür alles nötig, nur die Erlaubnis von dem jenigen auf den ich verweise oder sonst noch irgendwas?

    Das kommt auf den Rechtsbereich an, den Du berührst und auf den Kontext.

    Wenn man auf dänische Seiten verweist, sollte man vorsichtig sein, wenn der eigene Rechtsbereich nicht Deutschland ist. In Dänemark ist es per default verboten, auf fremde Seiten zu verweisen, was für mich eine ganz böse Art der Zensur bedeutet.

    Auch hier bei uns in DE sit es nicht unkritisch, auf Seiten anderer zu verweisen, wenn man dies in einem bestimmten Kontext tut. Unsere Rechtsoberen haben aber zum Glück den Begriff des "sich zu eigen Machens" geprägt. Man kann also über andere Seiten beruhigt ablästern, wenn man diese dann unverändert und nicht verfremdet als journalistische Quellenangabe nennt, also auch keinesfalls in einenm Frame der eigenen Setie darstellt, dass den Betrachter glauben lassen könnte, dieser Inhalöt wäre nun geistiger Bestandteil der abgebildeten Seite.

    Natürlich muss man sich auch bei Zitaten ggf. verantworten, wenn man der verlinkten Seite irgend etwas nachsagt, dass nicht stimmt. Das geht sogar soweit, dass man abgemahnt werden kann, wenn man eine andere Seite ggf. sogar mit Einverständnis dessen Inhabers über den Klee lobt. "Geschädigte" könnten dann Branchenkollegen des Gelobten sein.

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    1. Moin!

      Wenn man auf dänische Seiten verweist, sollte man vorsichtig sein, wenn der eigene Rechtsbereich nicht Deutschland ist. In Dänemark ist es per default verboten, auf fremde Seiten zu verweisen, was für mich eine ganz böse Art der Zensur bedeutet.

      Da hat die Stille Post ja wieder voll zugeschlagen!

      Ich habe exakt EINE Entscheidung eines dänischen Gerichts gefunden, die Deep-Linking verboten hat: Newsbooster im Jahre 2002. Interessantes Detail war, dass Newsbooster offenbar mit dem Verlinken der fremden Zeitungsartikel Geld verdient hat. http://www.heise.de/newsticker/meldung/28858 Die von dir vertretene Ansicht, dänische Seiten dürfe man nicht verlinken, wird durch meine Internetrecherche aber absolut nicht gestützt.

      Deutsche Seiten hingegen dürfen explizit Deep-Links setzen. Ein ganz ähnlicher Fall zwischen "Paperboy" und "Handelsblatt" ist vom Bundesgerichtshof eindeutig zugunsten des Deep-Linking entschieden worden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/38683. Insofern ist das Deep Linking in Deutschland mit Sicherheit unproblematisch.

      Auch hier bei uns in DE sit es nicht unkritisch, auf Seiten anderer zu verweisen, wenn man dies in einem bestimmten Kontext tut.

      Der entscheidende Punkt ist: "...wenn man das in einem bestimmten Kontext tut."

      Wer fremde Personen beleidigt oder verleumdet, der kann deswegen zur Verantwortung gezogen werden. Das ist aber alles nicht relevant, sofern es um irgendeine Form der Linkliste geht.

      Auch das angebliche Urteil des Hamburger Landgerichts mit der Distanzierungsverpflichtung existiert nicht (es wurde nicht rechtskräftig und meint außerdem exakt das Gegenteil von dem, was in den bekannten Disclaimern geschrieben wird).

      Man kann also über andere Seiten beruhigt ablästern, wenn man diese dann unverändert und nicht verfremdet als journalistische Quellenangabe nennt, also auch keinesfalls in einenm Frame der eigenen Setie darstellt, dass den Betrachter glauben lassen könnte, dieser Inhalöt wäre nun geistiger Bestandteil der abgebildeten Seite.

      Gerade das "beruhigte Ablästern" würde ich nun gerade kritisch sehen, denn "Ablästern" ist durchaus sehr nahe an der Grenze zur Schmähkritik - und gegen die kann man sich durchaus zur Wehr setzen.

      Natürlich muss man sich auch bei Zitaten ggf. verantworten, wenn man der verlinkten Seite irgend etwas nachsagt, dass nicht stimmt. Das geht sogar soweit, dass man abgemahnt werden kann, wenn man eine andere Seite ggf. sogar mit Einverständnis dessen Inhabers über den Klee lobt. "Geschädigte" könnten dann Branchenkollegen des Gelobten sein.

      Dass man für Lobeshymnen wirksam abgemahnt werden kann, würde ich ganz grundsätzlich mal in Zweifel ziehen. Die Förderung der Geschäftsinteressen einer einzelnen Firma geschieht ja auch durch Werbung - und niemand wird eine Firma selbst abmahnen, weil sie wirbt. Lobeshymnen sind Meinungsäußerungen, und die Konkurrenz wird solange keine Handhabe haben, solange sie nicht gleichzeitig auch deutlich und namentlich herabgesetzt wird. "Den besten Service zum kleinsten Preis gibts nur bei $SUPERPROVIDER" wäre sicherlich eine zulässige eigene Meinungsäußerung.

      Mal so ganz grundsätzlich: Wie gelangst du eigentlich zu deinen rechtlichen Einschätzungen? Ist ja gruselig.

      - Sven Rautenberg

  2. Moin,

    Wenn ich eine Seite erstellt habe und möchte einen Bereich "LINKS" machen. Darf ich die Links einfach reinstellen oder was ist dafür alles nötig, nur die Erlaubnis von dem jenigen auf den ich verweise oder sonst noch irgendwas?

    Erlaubnis brauchst Du nur, wenn Du den Link mit nem Logo dieser Site versehen willst, z.B.

    Ansonsten darfst Du keine Links auf illegale Sites setzen und musst Deine Links regelmäßig überprüfen, so dass Du einen Link, der auf einmal auf illegale Inhalte weist, schnellstmöglich wieder rausnehmen kannst.

    Ansonsten kannst Du Links setzen, wie Du willst und kannst dafür auch nicht haftbar gemacht werden (Ausnahme s.o.), entgegen aller kursierenden Disclaimer, insb. dem aufgrund des angeblichen Urteils des ?LG Hamburg.

    Gruß,
    -Efchen

    1. Tachchen!

      Ansonsten kannst Du Links setzen, wie Du willst und kannst dafür auch nicht haftbar gemacht werden (Ausnahme s.o.),

      Eine weitere Ausnahme _glaube_ ich noch aus dem Kopf zu wissen:
      Wenn die verlinkten Seiten aus dem gleichen gewerblichen Umfeld stammen
      und die Links einzig dazu da sind, mit ihren "großen Namen" auf die Seite
      zu locken, obwohl man eigentlich Konkurrent ist und auch sonst keinerlei
      geschäftliche Beziehung zu dem verlinkten Konkurrenten mit seinem
      "guten Namen" besteht.

      Ist dann allerdings nicht von strafrechtlicher Relevanz,
      sondern ein Problem des Wettbewerbsrechts.

      Gruß

      Die schwarze Piste

    2. Moin!

      Ansonsten darfst Du keine Links auf illegale Sites setzen und musst Deine Links regelmäßig überprüfen, so dass Du einen Link, der auf einmal auf illegale Inhalte weist, schnellstmöglich wieder rausnehmen kannst.

      Nö, so eine Pflicht hat noch kein Gericht für gegeben gesehen. Und das Teledienstegesetz ist da auch recht eindeutig: Wer als Zugangsprovider den Zugang zu Informationen nur ermöglicht, kann für illegale Inhalte erst bei Kenntnis zur Verantwortung gezogen werden.

      Natürlich ist es nicht falsch, dann und wann man zu gucken, was die eigenen Links denn so tun (404 sind ja schließlich auch nicht schön), aber eine regelmäßige Verpflichtung zur Prüfung der verlinkten Inhalte gibts nicht. Wenn man allerdings informiert wird, sollte man schnellstmöglich handeln. Allerdings eben nur "so schnell, wie es einem möglich ist". Wer im Urlaub benachrichtigt wird und von dort keinen Online-Zugriff hat, dem wird man als Provatperson keinen Strick daraus drehen können, wenn er erst direkt nach seiner Rückkehr reagiert. (Im Zweifel die Benachrichtigung im Urlaub immer abstreiten, das muß die Gegenseite im Zweifel beweisen ;) ).

      - Sven Rautenberg

    3. Hi,

      und musst Deine Links regelmäßig überprüfen, so dass Du einen Link, der auf einmal auf illegale Inhalte weist, schnellstmöglich wieder rausnehmen kannst.

      Nein. Laut BGH kannst Du nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Inhalt der gelinkten Site zum Linkzeitpunkt "offensichtlich rechtswidrig" war (Betonung liegt auf "offensichtlich"). Regelmäßig prüfen mußt Du nicht, bei Bedarf muß der Link aber natürlich entfernt werden, sobald Du von rechtswidrigem Inhalt "Kenntnis erlangst".

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!