Hallo,
Wenn da einmal "Nein" dabei ist, kannst du davon ausgehen, dass Urheber- und Leistungsschutzrechte zu klären sind. Das bedeutet für dich: Bevor du irgendwas online stellst, musst du klären, ob du das überhaupt darfst. Und im gegebenen Fall diese Rechte gegen Entgelt erwerben. Ansonsten läufst du Gefahr, dass es doppelt teuer wird.
Wenn Du recht hast, hast Du recht.
Deswegen. Ich habe dort 10 sec. von ein Paar lieder und ich hätte gern eure Meinung was die benutzerfreundlichkeit hantierbarkeit usw. betrifft. Daher nur beschränkte Zugriff für Bewertungszwecke
Gruss
maulwurf