Christoph Zurnieden: Urheberrecht

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Hi,

(Was denn? Timeout beim posten?)

Die sind meines Wissens alle "frei zur Aufführung".

"Frei zur Aufführung" gibt's bei Musik (in Deutschland) nicht, es fallen grundsätzlich immer GEMA-Gebühren an.

Ja, das stimmt auch mal wieder. Das führt dann auch vielfach dazu, wie auch bei mir, das im Zweifel eine Aufführung unterlassen wird.
Noch öfter aber passiert es, das GEMA Gebühren "unterschlagen" werden. Denn es reicht ja nicht, das die Diskothek GEMA Gebühren für die Beschallung hinlegt, nein, das Radio in der Küche ist selbstverständlich auch noch Gebührenpflichtig.
Und jetzt glaubt mal ja nicht, das das alles an die Künstler geht, nein, ein Großteil geht in die Verwaltung - aber das ist ja nicht das Schlimmste sondern eher erwartungsgemäß - sondern nicht jeder Künstler wird gleichbehandelt, nur die Berühmten bekommen etwas aus dem Topf, der Rest geht leer aus.
(Bevor ich hier noch auf den Deckel bekomme: selbstverständlich habe ich maßlos übertrieben ;-\ )

Das ist der Default-Fall, Ausnahmen gibt es nur, wenn Du eindeutig nachweisen kannst, dass der Komponist weder bei der GEMA noch bei einem der internationalen Partner Mitglied ist. Dieser Nachweis ist praktisch unmachbar, außer Du kaufst irgendwo dezidiert GEMA-freie Musik ein

Na, das geht schon, ist nicht gar so schlimm.
Aber es reicht, ja *sigh*

oder Du bist selber der Komponist und kannst glaubhaft machen, dass Du nicht GEMA-Mitglied bist.

Mit ein wenig Pech zahlst du bei der Aufführung deiner eigenen Sachen GEMA-Gebühren, ja. Und wenn Du nicht zur Gilde der Empfänger gehörst bekommst Du auch keinen Pfennig, pardon: Cent zurück.

Entschuldige bitte den Rant, aber beim Stichwort GEMA bekommt der Musiker in mir immer einen dicken Hals.
Und Schwierigkeiten mit der Grammatik, wie ich gerade feststelle ;-)
Ich hoffe es ist noch verständlich?

so short

Christoph Zurnieden