Ben: Referenzen

Hallo liebe Self'ler,

es gibt da eine Frage, die mir sehr wichtig ist. Und zwar hat ein Kollege auf Honorar-Basis die Scripte für einen Online-Shop geschrieben, jedoch gab es darüber keinen Vertrag. Nun meint der Betreiber des Shops, dass wir auf unserer Homepage seinen Shop bzw. das System nicht als Referenz angeben dürfen, weil man angeblich nur mit der Dienstleistung werben dürfe, wenn auch der Besitzer damit einverstanden sei. Hat jemand mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit dem Recht in diesem Punkt aus? Mich würde auch interessieren, wie es dann mit dem Copyright aussieht. Dürfen wir als Firma das System weiterverkaufen oder erhält der Betreiber die Rechte an den Scripten? Immerhin gab es ja nichtmal einen Vertrag...

Vielen Dank schon im Voraus und liebe Grüße
Ben

  1. Tachchen!

    Hallo liebe Self'ler,

    Nun meint der Betreiber des Shops, dass wir auf unserer Homepage seinen Shop bzw. das System nicht als Referenz angeben dürfen, weil man angeblich nur mit der Dienstleistung werben dürfe, wenn auch der Besitzer damit einverstanden sei.

    Wo steht das?
    Und wie soll ich mir das vorstellen ... mache ich mich strafbar oder verhalte ich mich vetragsbrüchig, wenn ich Oma stolz erzähle, ich hätte den Shop entworfen oder nur wenn ich das online schreibe oder ...?

    Hat jemand mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit dem Recht in diesem Punkt aus? Mich würde auch interessieren, wie es dann mit dem Copyright aussieht. Dürfen wir als Firma das System weiterverkaufen oder erhält der Betreiber die Rechte an den Scripten? Immerhin gab es ja nichtmal einen Vertrag...

    Sowas regelt man normalerweise über einen Lizenzvertrag!
    Da der bei euch fehlt, müsste man schauen, wie euer Vertrag wohl von den  beiden Seiten verstanden werden musste ... da kann individuell ganz unterschiedliches bei herum kommen!

    Gruß

    Die schwarze Piste

    1. hi

      Hat jemand mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit dem Recht in diesem Punkt aus? Mich würde auch interessieren, wie es dann mit dem Copyright aussieht. Dürfen wir als Firma das System weiterverkaufen oder erhält der Betreiber die Rechte an den Scripten? Immerhin gab es ja nichtmal einen Vertrag...

      Sowas regelt man normalerweise über einen Lizenzvertrag!
      Da der bei euch fehlt, müsste man schauen, wie euer Vertrag wohl von den  beiden Seiten verstanden werden musste ... da kann individuell ganz unterschiedliches bei herum kommen!

      das Urheberrecht liegt grundsätzlich erstmal bei Ben. Ein Nachweis wäre der Sache zuträglich.
      Da kein Lizenzvertrag vorliegt, gilt es zu klären wie die ganzen anderen Rechte wie z.B. Nutzungs- oder Verwertungrecht geregelt sind.

      Helfen kann da der Anwalt deines Vertrauens

      so long
      ole
      (8-)>

  2. Hallo Ben,

    weil man angeblich nur mit der Dienstleistung werben dürfe, wenn auch der Besitzer damit einverstanden sei.

    ist ein wenig anders gelagert, aber da gibt's ein paar Links zu interessanten Rechts-Websites, die Dir vielleicht weiterhelfen: </archiv/2004/2/73638/#m424124>

    Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

    Elya

    --
    "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
    _____________
    elyas virtuelle Altbauwohnung: http://www.visuelya.de
    1. Hallo.

      ist ein wenig anders gelagert, aber da gibt's ein paar Links zu interessanten Rechts-Websites, die Dir vielleicht weiterhelfen: </archiv/2004/2/73638/#m424124>

      Generell sollte man aber bedenken, wie nützlich einem ein durchgesetztes Recht überhaupt noch sein kann, wenn sich ein Interessent bei einem unwilligen Kunden informiert.
      MfG, at

      1. Hallo at,

        Generell sollte man aber bedenken, wie nützlich einem ein durchgesetztes Recht überhaupt noch sein kann, wenn sich ein Interessent bei einem unwilligen Kunden informiert.

        Unwillige Kunden sind sowieso keine Referenzen im Wortsinn, das würde ich mir generell (er)sparen. Hier kamen wohl auch zwei Sachen zusammen: hat der Entwickler überhaupt noch Nutzungsrechte, und darf er den Kunden als Referenzprojekt angeben. Wenn beides ausfällt, ist das natürlich bitter, fällt dann unter Lehrgeld. Wenn er Nutzungsrechte hat, sollte er einen neutralen Prototypen des Shops als Beispiel ins Netz stellen, und den realen Kunden nur mit "ein xyz großer Kunde aus der abc-Branche" oder so beschreiben, ggf. ein Szenario schildern.

        Natürlich nur aus dem Nicht-Juristen-Blickwinkel, ich wüßte aber nicht, was dagegen spräche.

        Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

        Elya

        --
        "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
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        elyas virtuelle Altbauwohnung: http://www.visuelya.de