Hallo Danny,
So einfach ist das nicht. Bei Arbeitszeugnissen muß man wirklich
jedes Wort auf die Goldwaage lesen.zu unserer "Zufriedenheit" oder "vollen Zufriedenheit" oder
"vollsten Zufriedenheit" ist z.B. ein Riesenunterschied...
Dann verklage bitte deinen Chef. Verklausulierte Hinweise sind
verboten.
Grüße,
CK