at: Pop Ups

Beitrag lesen

Hallo.

also in den AGBs steht manchmal recht viel ... und manchmal sind diese AGB deshalb RECHTSWIDRIG.
Soweit mir bekannt ist kann es keine wirksame Verpfichtung geben, Popups (Dateitransfer / Online-Zeit) zu ertragen, wenn es kein kostenloses (werbefinanziertes Angebot - z. B. Hosting) ist.

Wieso sollten denn nur kostenlose Angebote werbefinanziert sein? Sofern die -- auch teilweise -- Finanzierung durch Werbung nicht im Angebot verschwiegen wird, stellt ein solcher Punkt innerhalb der AGB ja sicher jeder eine unangemessene Benachteiligung des Kunden noch eine unvermutete Zusatzvereinbarung zu dessen Lasten dar.
Und dass die gesamten AGB dadurch ungültig oder rechtswidrig sein sollten, scheint mir Dank der fast selbstverständlichen salvatorischen Klausel höchst unwahrscheinlich.
Aber andererseits ist es zumindest einmal etwas anderes, wenn ein bekennender RA hier in Rechtsfragen Farbe bekennt. Dafür herzlichen Dank.
MfG, at