Hallo Frank,
Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."
mein bescheidenes Verständnis sagt mir, dass der Anbieter auch dann GEMA Gebühren entrichten muss, wenn die Musiknutzung von anderen Websites erfolgt. z.B. durch Deeplinks
Die GEMA will so sicherstellen, dass jeder Zugriff bezahlt ist, nicht nur Zugriffe innerhalb des Angebots.
Grüße,
Jochen