frankx: Verknüpfung

Hallo,

eine spezielles Rechtsproblem, das vermutlich nur einen klitzekleinen Teil der Forumsteilnehmer interessiert. Aber vielleicht kann mir jemand ja einen Tip geben.

Die GEMA, zuständig für die Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrechte von Musikwerken der meisten deutschen Künstler, schreibt vor:

"Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

Es geht hierbei darum, dass ich CDs via Internetversandhandel verkaufe. Hörbeispiele allein sind schon GEMA-pflichtig. Ich möchte deshalb auf der Produktseite also auf zB. die Künstlerseite verweisen, der bereist Hörbeispiele auf seiner Seite anbietet. So könnte ich mir also die Gema sparen, wenn nicht o.g. Regelung der Gema bestehen würde. Auf Anfrage dort hieß es:

"da Sie die Produkte zum Verkauf anbieten sind Sie auch für den Linck den Sie auf Ihrer Internetseite einbauen verantwortlich"

Aus meine Frage, was denn "verantwortlich" im finanziellen Sinne hieße, warte ich immer noch auf Antwort. Hingegen scheint mir vom Rechtsempfinden her (was nix heißen mag), dass ein reiner Link auf eine Seite nicht gebührenpflichtig sein kann (kein "Deeplink" direkt auf das Streamingfile sondern auf die Seite, wo dann erst die Hörbeispiele aufgelistet sind bzw. angeboten werden). Hat jemand in dieser Beziehung oder ähnlich gelagerten Fällen Erfahrungen gemacht?

mit bestem Dank,

Frankxyzabc

Ps. ein Beispiel für solch einen Link der dann betitelt wäre mit: "Hörbeispiel und weitere Infos finden sie unter:" wäre http://www.indigo.de/unser_programm/titel/2369/

  1. Hi,

    Die GEMA, zuständig für die Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrechte von Musikwerken der meisten deutschen Künstler, schreibt vor:
    "Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."
    Es geht hierbei darum, dass ich CDs via Internetversandhandel verkaufe. Hörbeispiele allein sind schon GEMA-pflichtig. Ich möchte deshalb auf der Produktseite also auf zB. die Künstlerseite verweisen, der bereist Hörbeispiele auf seiner Seite anbietet. So könnte ich mir also die Gema sparen, wenn nicht o.g. Regelung der Gema bestehen würde. Auf Anfrage dort hieß es:
    "da Sie die Produkte zum Verkauf anbieten sind Sie auch für den Linck den Sie auf Ihrer Internetseite einbauen verantwortlich"

    Hm. Wollen die doppelt kassieren?
    Einmal bei Dir und einmal beim Betreiber der Seite, auf der sich die Hörbeispiele befinden?
    Frag doch mal nach ...

    cu,
    Andreas

    --
    MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hi,

      "Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

      Hm. Wollen die doppelt kassieren?
      Einmal bei Dir und einmal beim Betreiber der Seite, auf der sich die Hörbeispiele befinden?
      Frag doch mal nach ...

      Ja, hab ich ja nachgefragt. Die meinen erstmal "Ja" ohne das Konkret zu benennen. Es kann ja unmöglich sein, dass ich als Internetshopbetreiber den Höchstsatz für Hörbeispiele zahlen muss, nur weil ich pauschal auf http://www.musicline.de verweise...; aber das eben nur der Ansatz dazu. Wo krieg ich das denn definitiv raus???

      Dank Frank

  2. Hello,

    also inzwischen würde ich ainfach mal vorschalgen denen einen leiben Brief zu schicken.

    "... ich die rechtliche und strafrechtliche Wertung als juristischer Laie nicht selber durchführen kann, habe ich den Vorgang vorsichtshalber der Staatsanwaltschaft weitergeleitet ..."

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
  3. Hallo Frank,

    Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

    mein bescheidenes Verständnis sagt mir, dass der Anbieter auch dann GEMA Gebühren entrichten muss, wenn die Musiknutzung von anderen Websites erfolgt. z.B. durch Deeplinks

    Die GEMA will so sicherstellen, dass jeder Zugriff bezahlt ist, nicht nur Zugriffe innerhalb des Angebots.

    Grüße,

    Jochen

    1. Hello,

      Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

      mein bescheidenes Verständnis sagt mir, dass der Anbieter auch dann GEMA Gebühren entrichten muss, wenn die Musiknutzung von anderen Websites erfolgt. z.B. durch Deeplinks

      Die GEMA will so sicherstellen, dass jeder Zugriff bezahlt ist, nicht nur Zugriffe innerhalb des Angebots.

      Un deben hierin legt ein "intelligenter" Betrug. Der ist aber nur solange intelligent, wie sich Gerichte nicht mit den Internettechnologien auskennen.

      Wir sollte also gleich NOCH eine Initiative gründen, die sich die Aufklärung der "Fachleute" zum Ziele setzt.

      Der eigentliche zahlungspflichtige Request zum Download wir immer noch durch den Browser des Anwenders ausgeführt und dieser bekommt einen "Tipp" wo er downloaden soll, aus der Datenbank des OP.

      Meine Empfehlung: Information der Staatsanwaltschaften. Immerhin muss die Verfolgung eines fortgestzten Betruges durch irgendeine größere Institutuion im öffentlichen Intrerese liegen.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hi Tom,

        Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

        Die GEMA will so sicherstellen, dass jeder Zugriff bezahlt ist, nicht nur Zugriffe innerhalb des Angebots.

        Un deben hierin legt ein "intelligenter" Betrug. Der ist aber nur solange intelligent, wie sich Gerichte nicht mit den Internettechnologien auskennen.

        Meine Empfehlung: Information der Staatsanwaltschaften. Immerhin muss die Verfolgung eines fortgestzten Betruges durch irgendeine größere Institutuion im öffentlichen Intrerese liegen.

        Habe ich irgend etwas verpasst? Wenn ich Frank richtig verstanden habe wollte er sich _vorher_ bei der GEMA erkundigen, ist anscheinend an einen Mitarbeiter geraten der keine Ahnung hatte oder keine verbindliche Auskunft geben wollte (oder beides)

        Der Staatsanwalt scheint mir etwas verfrüht. Ein Betrug liegt (noch) nicht vor.

        Grüße,

        Jochen

        1. Hi,

          Der Staatsanwalt scheint mir etwas verfrüht. Ein Betrug liegt (noch) nicht vor.

          Wie heißt es bei fast allen Paragraphen des StGB:

          "Der Versuch ist strafbar."

          cu,
          Andreas

          --
          MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
          Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
          1. Hello,

            Hi,

            Der Staatsanwalt scheint mir etwas verfrüht. Ein Betrug liegt (noch) nicht vor.

            Wie heißt es bei fast allen Paragraphen des StGB:

            "Der Versuch ist strafbar."

            Das sehe ich auch so, insbesondere wenn es sich um "David gegen Goliath" und eventuell fortgesetzte Straftaten handelt, die im einzelnen betrachtet immer gerne abgewiegelt werden, aber zusamengenommen in die Millionen gehen.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            1. Hallo.

              Das sehe ich auch so, insbesondere wenn es sich um "David gegen Goliath" und eventuell fortgesetzte Straftaten handelt, die im einzelnen betrachtet immer gerne abgewiegelt werden, aber zusamengenommen in die Millionen gehen.

              "Melodien für Millionen"
              MfG, at

    2. Hallo Jochen,

      besten Dank. Ich hatte "Zugriffe" als "Verknüfung/Link" verstanden. Gemeint sind aber wohl die "P.I.s", die Anzahl der Seitenzugriffe. Das ist natürlich sebstredend, dass diese auch über andere Seiten kommen können. In einer Semesterarbeit darüber las ich, dass diese PIs aber nicht kontrolliert gemessen werden können, weil rechtlich kein Durchkommen wäre, einer Firma diese Kosten aufzubürden. Das aber nur nebenbei, weil sich damit das Link-Problem ja gelöst hat und "Prelistenings" zu teuer.

      Dank Frank

  4. Hallo,

    besten Dank für die Kommentare. Ich hatte "Zugriffe" als "Verknüfung/Link" verstanden. Gemeint sind aber wohl die "P.I.s", die Anzahl der Seitenzugriffe. Das ist natürlich sebstredend, dass diese auch über andere Seiten zustande kommen können. In einer Semesterarbeit darüber las ich, dass diese PIs aber nicht kontrolliert gemessen werden können, weil rechtlich kein Durchkommen wäre, einer Firma diese Kosten aufzubürden. Das aber nur nebenbei, weil sich damit das vermeintliche "Link"-Problem ja aufgelöst hat und "Prelistenings" zu teuer.

    Dank Frank