Hi,
Die GEMA, zuständig für die Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrechte von Musikwerken der meisten deutschen Künstler, schreibt vor:
"Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."
Es geht hierbei darum, dass ich CDs via Internetversandhandel verkaufe. Hörbeispiele allein sind schon GEMA-pflichtig. Ich möchte deshalb auf der Produktseite also auf zB. die Künstlerseite verweisen, der bereist Hörbeispiele auf seiner Seite anbietet. So könnte ich mir also die Gema sparen, wenn nicht o.g. Regelung der Gema bestehen würde. Auf Anfrage dort hieß es:
"da Sie die Produkte zum Verkauf anbieten sind Sie auch für den Linck den Sie auf Ihrer Internetseite einbauen verantwortlich"
Hm. Wollen die doppelt kassieren?
Einmal bei Dir und einmal beim Betreiber der Seite, auf der sich die Hörbeispiele befinden?
Frag doch mal nach ...
cu,
Andreas
MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
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