Hello,
Sie _mißt_ die Wassermenge, die durch sie hindurchfließt.
Das Eichgesetz greift, weil Meßgeräte geeicht sein müssen - nicht etwa, weil Meßgeräte etwas eichen.also: was zählt, muß geeicht sein.
Non sequitur, da die Annahme falsch ist, daß die Wasseruhr zählt.
Nein. Sie quantisiert eine gesetzliche Messgröße.
Nur was quantisiert ein zählender Hub oder Router?
Und was ich bemängele, sind die fehlenden gesetzlichen Regelung für die Quantisierung. Das Dezimalsystem ist hier sogar zwingend vorgeschrieben. Von "Fehlern" bei der "Messung", also scheinbar doch der Quantisierung der Messgröße, sagt das Gesetze aber nichts - oder doch?
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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