Chris: Es ist niemand zuständig...

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Mein leiber Tom,

bevor ich nach Spanien verschwinde, hier meine Antwort...

Andere und ich hatten ja vor einiger Zeit zum Thema Messbarkeit von Leistungen Anfragen an diverse Behöden gesrichtet. Ich bekam gerade eine Antwort:

Da habe ich damals schon seeehr interessant gefunden, aber angesichts unserer Auftraggeber nicht gewagt, mich zu äußern. Wie Du weißt, sieht das heute anders aus :-(

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Sehr geehrter Herr Schmieder,

das Einheitengesetz betrifft ebenso wie das Eichgesetz messbare
physikalische Größen. Im geschäftlichen Verkehr müssen diese Größen korrekt
gemessen und angegeben werden. Das "Stück" ist daher in der
Einheitenverordnung nicht aufgeführt, da es sich nicht um eine messbare,
sondern nur um eine zählbare Größe handelt. Bei der Angabe von Datenmengen
in Bit und Byte scheint es mir auch um das korrekte Zählen, nicht um eine
Messung zu gehen. Daher dürfte das Eichrecht auch nicht der richtige
Standort sein, um diese Materie zu regeln. Hier ist möglicherweise die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gefragt.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Ernst

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel. 01888-615-6064
Fax  01888-615-5368
e-mail: thomas.ernst@bmwa.bund.de

Vielleicht könnten wir die Anfragen und Antworten doch irgendwie zusammenführen. Ich kann den Thread leider nicht mehr finden.

Es scheint mir, dass hier bewußt eine Gesetzeslücke bzw. eigentlich nur eine in der Umsetzung der Gesetze durch die zuständigen Stellen akzeptiert wird, also grobe Fahrlässigkeit beim BMWI vorliegt...

Für mich erscheint das so, als dürfe man sich bei Vertägen und ihrer Erfüllung nach Belieben verzählen. Zählne ist nämlich nicht gestzlich geregelt. Ob ich also ein Einfamilienhaus oder zwei oder drei auf dieselbe Fläche (gestzliches Maß) baue, ist also nicht gesetzlich geregelt.

Ob die Bits und Bytes denn überhaupt ordnungsgemät beim Kunden angekommen sind, ist also auch eine Frage der Auslegung. Wenn auch nur ein Bit im Stream unverlangt gefehlt hat, und der Kunde sich deshalb beschwert, dann  muss er auch die Leitung nicht bezahlen. Und wenn der Provider was dazu mischt, dann darf der Kunde wegen Urkundenfälschung tätig werden...

Ich glaube, das wird noch seeeeeeeeeeehr interessant.

Und Tschüss
Euer Chris