Sönke Tesch: Wer keine Probleme hat,..

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Das "Stück" ist daher in der
Einheitenverordnung nicht aufgeführt, da es sich nicht um eine messbare,
sondern nur um eine zählbare Größe handelt.

Es scheint mir, dass hier bewußt eine Gesetzeslücke bzw. eigentlich nur eine in der Umsetzung der Gesetze durch die zuständigen Stellen akzeptiert wird, also grobe Fahrlässigkeit beim BMWI vorliegt...

Für mich erscheint das so, als dürfe man sich bei Vertägen und ihrer Erfüllung nach Belieben verzählen. Zählne ist nämlich nicht gestzlich geregelt.

Aua.

In der Zeit war vorletzte Woche ein Artikel über den hierzulande alles verstopfenden Regelungswahn. Ursache seien dabei nicht die Politiker oder Ministerialbeamten (die wurden eher als die Leidtragenden dargestellt, weil wegen der Detailarbeit keine Zeit fürs große Gestalterische übrig bleibt), sondern die Bürger, die für jeden Pups ein Gesetz fordern, anstatt sich wie normale Menschen bisweilen ihres Verstandes zu bedienen.

Ich hielt das für etwas übertrieben. Nach Euren beiden Postings bin ich mir da nicht mehr so sicher.

Gruß,
  soenk.e (der auch nächste Woche ohne Sorgen "gesetzlos" zehn Eier kaufen und, sollte eines kaputt sein oder fehlen, einfach beim Händler ein anderes einfordern wird)