Dino Müller: in D nicht erlaubt - links

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http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=110191:

"Umgekehrte Versteigerungen im Internet zulässig, jedenfalls wenn Ersteigerer nachher noch Nein sagen kann"

Ist auch noch gar nicht so alt: Dezember 2003

cu,
  Dino