http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=110191:
"Umgekehrte Versteigerungen im Internet zulässig, jedenfalls wenn Ersteigerer nachher noch Nein sagen kann"
Ist auch noch gar nicht so alt: Dezember 2003
cu,
Dino
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=110191:
"Umgekehrte Versteigerungen im Internet zulässig, jedenfalls wenn Ersteigerer nachher noch Nein sagen kann"
Ist auch noch gar nicht so alt: Dezember 2003
cu,
Dino