AndreD: ja und?

Beitrag lesen

Hallo,

Du wirst auf "Müller" so wenig ein Markenrecht anmelden können wie auf "Maier" oder "Schulze"...

Darum geht es mir auch nicht. Ich wollte damit nur ausdrücken wie sinnlos es wäre sich bestimmte Domains zu holen, da man diese u.U. eh wieder Freigeben muss damit.

Da gibt es doch das Grundsatzurteil vom BHG dazu? Ölmulti Shell gegen einen Andreas Shell. Da wurden das Gewicht der Marke (oder vielmehr deren Namensrechte) stärker bewertet als das Namensrecht der Person auf diese Domain. AFAIK aus dem Gedanken heraus das wenn ein User www.shell.de eingibt auch den Ölmulti erwartet. Analog für mich auf mueller.de bzw müller.de für die Drogeriekette übertragbar...

BTW: Ich habe die Domain nicht registriert...

Ja glaub ich Dir :-) Wie bereits geschrieben: Das hätte einem ausser einem Schreiben mit der Forderung auf Freigabe auch garnichts weiter gebracht, nicht mal Geld schätz ich...

Grüsse AndreD