Moin!
Genügt ein per E-Mail-Anhang versendetes Dokument der Schriftform?
Konkret geht es um die Ladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins, dessen Satzung hierfür die Schriftform vorsieht. Nun stellt sich uns die Frage, ob es relevant ist, ob ein kopiertes Blatt per Post ankommt oder ob dieses Blatt digital als Anhang per Mail kommt.
Ich würde sagen: Das hängt von der Vereinssatzung ab. :)
Der CCC kann jedenfalls rechtsgültig per EMail einladen: http://www.ccc.de/club/statutes#paragraph8
- Sven Rautenberg
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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
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