Mike: Verfolgen von IPs

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Moin Bio,

ich asoziere immer BIOLEK *g*

Bei einer Beleidigung kann er auch Strafanzeige erstatten und bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beweissicherung stellen etc., dann muss der Provider die IP auch rausrücken.

Grundsätzlich korrekt. Wann hast du das letzte mal von T-Offline eine korrekte Auskunft erhalten :-))

Grüße
Mike