Hi,
Rechtlich gesehen ist es ja wohl so, dass Bilder nur mit dem Einverstaendnis
der abgebildeten Person (bzw. hier wohl der Eltern) veroeffentlicht werden duerfen.
(Dies ist meine Meinung, ich bin weder Jurist noch kenne ich die deutsche
Gesetzgebung im Detail... ;-)
Ja, auch hier gibt es das "Recht am eigenen Bild" (das aber auch eingeschränkt sein kann z.B. bei Personen des öffentlichen Lebens - Schröder wird also kaum etwas tun können, wenn sein Bild veröffentlicht wird)
cu,
Andreas
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MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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