also knäckebrot bis ans lebensende ist eher unwahrscheinlich.
auch hier gilt der grundsatz des betriebsrisikos:
wenn der kunde das von dir gelieferte produkt benutzt, geht das risiko der benutzung auf seine kappe.
haftbar kann man dich nur für dinge machen, welche du vorsätzlich oder grob fahrlässig eingabaut hast.
aber man macht ja mit dem kunden einen vertrag. hier gibt es mehrere modelle (eigentumsvorbehalt, copywrite, werkvertrag und weitere), um die rechte und das eigentum der software rechtlich abzusichern. darüber hinaus vereinbart man üblicherweise auch eine malfunction klausel, welche die schadensregelung bei fehlerhafter software festschreibt. hier kannst du es machen wie tollcollect: ich kassiere jede menge, verspreche alles, und hafte für nix.