Hallo Swen,
Ich persönlich glaube nicht, dass Du hierauf überhaupt einen Rechtsanspruch hast; und wenn ja, dann hättet Du ihn m.E. verwirkt, da Dir bewusst ist, dass Postings archiviert und von Suchmaschinen indiziert werden.
Postings hier im Selfraum archivieren, von Suchmaschinen indizieren
(und ggf. cachen) lassen oder woanders das Archiv als Spiegel ab-
legen, sind für mich ganz verschiedene Sachen. Die Indizierung durch
Suchmaschinen gab es von Anfang an, ebenso die Archivierung, es gab
auch mal zwei Spiegel des alten Archivs, die sind wieder weg, was
ich sehr begrüße. Von Rechtsanspruch o.ä. habe ich bewußt nicht
geredet, dafür kenne ich mich auf diesem Gebiet zuwenig aus und
ich finde es auch ziemlich daneben, wenn wir jetzt solche Keulen
auspacken, nur um zu klären, ob ja oder nein. Es steht der Wunsch
von Forumsteilnehmern im Raum, die mit einer Spiegelung der alten
Beiträge außerhalb des Selfraumes nicht einverstanden sind.
Wir sollten hier aber aufhören, mit unseren allenfalls halbjuristischen Wissen Vermutungen anzustellen, wer hier welchen Anspruch hat oder nicht.
Auf das Thema "Rechtsanspruch" hast Du eben erst diesen Thread ge-
bracht, vorher hat davon niemand gesprochen.
Ich werde noch heute einen Brief an den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein schreiben und diesen bitten, uns mitzuteilen welchen Grenzen und Möglichkeiten bei der Archivierung und/oder Auswertung von Postings in einen öffentlich zugänglichen aber gleichwohl privatem Forum bestehen.
Mit der Archivierung der alten Postings habe ich kein Problem,
ebenso mit dem redaktionellen Auswerten der Beiträge (wie die
Forumsauslese früher).
Nun nehmen wir mal an, der Datenschutzbeauftragte oder wer auch
immer auf diesem Gebiet hinreichend kundige, bestätigt, dass die
Spiegelung eines Forumsarchives außerhalb des dazugehörigen Web-
Angebotes zulässig ist. Was passiert dann?
Ehrlich gesagt finde ich es schade, dass die Diskussion jetzt auf
einmal so in den rechtlichen Bereich geht. Ist der Wunsch, dass
die archivierten Beiträge nur hier online verfügbar sein sollen,
nicht ausreichend, muß sowas wirklich rechtlich geklärt werden?
Viele Grüße,
Stefan