Siechfred: Copyright bei Praktikanten

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Hallo Sven.

Außerdem geht die Rechtsprechung wohl davon aus, dass Werke, die in Arbeitsverhältnissen für den Arbeitgeber geschaffen wurden, diesem auch urheberrechtlich zustehen [...]

Das ist für die meisten urheberrechtlich geschützten Arbeiten Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbnerfg/index.html

Interessant wäre zu wissen, unter was Programmierarbeiten fallen, vielleicht ja unter die Kategorie "Technische Verbesserungsvorschläge". Und natürlich steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu und der Übergang der Rechte an der Arbeitnehmererfindung kann auch abweichend vom Gesetz geregelt werden. Wie das Ganze allerdings bei Praktikanten aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, aus dem Bauch heraus würde ich es so sehen, dass die "Praktikantenerfindung" dann unter das o.g. Gesetz fällt, wenn der Praktikant als Arbeitnehmer anzusehen ist. Aber vielleicht weiß da ja ein Mitleser mehr ...

Freundschaft!
Siechfred