Copywrite bei Praktikanten
Henning
- recht
Hallo,
ich mache zur Zeit ein Praxissemester bei einer Firma. Nun habe ich gerade mein Projekt (eine Webdatenbank) beendet. Nun würde mich interessieren, wie ich das Copywrite schreiben könnte bzw. übehaupt darf. In meinem Vertrag steht zwar drinn, dass jede neue Erfindung oder Arbeit der Firma gehört, aber wie sit das. was ich in meinem Kopf erfinde ist doch mein geistiges Eigentum. Klar darf die Firma das benutzen und auch weiterentwickeln. Aber darf ich nicht in eine Html Seite hereinschreiben, dass ich als Ursprungserfinder drinnstehen muss?
ich mache zur Zeit ein Praxissemester bei einer Firma. Nun habe ich gerade mein Projekt (eine Webdatenbank) beendet. Nun würde mich interessieren, wie ich das Copywrite schreiben könnte bzw. übehaupt darf.
Copywriting ist ja quasi nichts anderes als die redaktionelle Aufbereitung von Fließtext. Ob du das kannst, kannst nur Du oder Dein Mentor wissen, und wenn Du kannst, wirst Du auch dürfen. Wenn nicht der Haustexter was dagegen hat.
Moin!
ich mache zur Zeit ein Praxissemester bei einer Firma. Nun habe ich gerade mein Projekt (eine Webdatenbank) beendet. Nun würde mich interessieren, wie ich das Copywrite schreiben könnte bzw. übehaupt darf. In meinem Vertrag steht zwar drinn, dass jede neue Erfindung oder Arbeit der Firma gehört, aber wie sit das. was ich in meinem Kopf erfinde ist doch mein geistiges Eigentum. Klar darf die Firma das benutzen und auch weiterentwickeln. Aber darf ich nicht in eine Html Seite hereinschreiben, dass ich als Ursprungserfinder drinnstehen muss?
Es heißt "Copyright".
Und das gibts in Deutschland nicht, sondern dort heißt es Urheberrecht und ist etwas anders gestaltet.
Der wichtigste Punkt: Das Urheberrecht ist unveräußerlich an die Person des Entwicklers/Erfinders/Autoren gebunden. Nur der besitzt dieses Recht und kann es nicht abgeben.
Allerdings kann er durch Vertrag das Nutzungsrecht an seinen Werken an Dritte abtreten, wobei die Art der Abtretung von "einfacher Nutzung" bis hin zu "exklusive Nutzung einschließlich der kompletten wirtschaftlichen Verwertung" geht. Für dich dürfte also letzteres zutreffen.
Außerdem geht die Rechtsprechung wohl davon aus, dass Werke, die in Arbeitsverhältnissen für den Arbeitgeber geschaffen wurden, diesem auch urheberrechtlich zustehen, andernfalls würden beispielsweise Programmierprojekte, in denen zwangsläufig Urheberrechte entstehen, ziemlich unübersichtlich, und ein einzelner Programmierer könnte unter Umständen das ganze Projekt lahmlegen.
Insofern kannst du dich als Autor zwar gerne überall im Code verewigen, weitere Auswirkungen auf irgendwelche rechtlichen Situationen hat das aber eher nicht.
- Sven Rautenberg
Insofern kannst du dich als Autor zwar gerne überall im Code verewigen, weitere Auswirkungen auf irgendwelche rechtlichen Situationen hat das aber eher nicht.
Ok meinst du dann, dass ich noch einen Hinweis einbringen kann, dass die Meta Tags nicht gelöscht werden dürfen?
Moin!
Insofern kannst du dich als Autor zwar gerne überall im Code verewigen, weitere Auswirkungen auf irgendwelche rechtlichen Situationen hat das aber eher nicht.
Ok meinst du dann, dass ich noch einen Hinweis einbringen kann, dass die Meta Tags nicht gelöscht werden dürfen?
Meta-Tags? Es geht um HTML? Vergiß es, das ist doch Kinderkram.
Es gibt was, was viel wichtiger für dich ist, als irgendwelche Meta-Tags. Und zwar das Recht, dieses Projekt als Referenz bei künftigen Bewerbungen anzugeben. Je nachdem, wie umfangreich das Projekt ist, und wieviele andere derartige Referenzen du sonst noch vorweisen kannst, solltest du dir mindestens Screenshots fertigen, um dein Wirken illustrieren zu können.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven.
Außerdem geht die Rechtsprechung wohl davon aus, dass Werke, die in Arbeitsverhältnissen für den Arbeitgeber geschaffen wurden, diesem auch urheberrechtlich zustehen [...]
Das ist für die meisten urheberrechtlich geschützten Arbeiten Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbnerfg/index.html
Interessant wäre zu wissen, unter was Programmierarbeiten fallen, vielleicht ja unter die Kategorie "Technische Verbesserungsvorschläge". Und natürlich steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu und der Übergang der Rechte an der Arbeitnehmererfindung kann auch abweichend vom Gesetz geregelt werden. Wie das Ganze allerdings bei Praktikanten aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, aus dem Bauch heraus würde ich es so sehen, dass die "Praktikantenerfindung" dann unter das o.g. Gesetz fällt, wenn der Praktikant als Arbeitnehmer anzusehen ist. Aber vielleicht weiß da ja ein Mitleser mehr ...
Freundschaft!
Siechfred