Hallo,
;-))))
und noch ein Tip, bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Sammlung, habe sie diesbezüglich nicht geprüft: diese Frist gilt auch bei Übersetzungen, und zwar ist da das Urheberrecht abhängig vom Übersetzer (oder dem Zeitpunkt der Übersetzung? Weiß nicht) - Auf jedenfall: wenn Du eine Übersetzung von 1995 drin hast, dann kann der Autor auch 125 Jahre tot sein, sie ist nicht rechtefrei. (Auch ein Grund, warum verlage immer mal wieder neue Übersetzungen rausbringen....)
Chräcker