Joah.: Erklärung der Verantwortlichkeit

Hallo,
ich habe für einen Kunden eine Webseite entwickelt und möchte von ihm unterschrieben eine Erklärung, dass er die Verantwortung für die Webseite übernimmt und ich nichts mehr damit zu schaffen habe. Thema: Copyrights.
Klar, dass ich bei Programmierfehlern der Ansprechpartner bin, aber für die allgemeine Verantwortung müsste es doch irgendwo so eine Art "Formblatt" oder "Vertrag" geben?

Hat da jemand eine AHnung?

Danke!

Joah.

  1. Hello,

    ich habe für einen Kunden eine Webseite entwickelt und möchte von ihm unterschrieben eine Erklärung, dass er die Verantwortung für die Webseite übernimmt und ich nichts mehr damit zu schaffen habe. Thema: Copyrights.

    Das geht sowieso nicht: http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG

    Wenn sich ein Kunde deines Kunden also totlacht über die Seite, musst Du haften. ;-)

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
  2. ich habe für einen Kunden eine Webseite entwickelt und möchte von ihm unterschrieben eine Erklärung, dass er die Verantwortung für die Webseite übernimmt und ich nichts mehr damit zu schaffen habe. Thema: Copyrights.

    Wenn Du ihm geschütztes Material widerrechtlich eingebaut hast, dann ist und bleibt das Dein Problem. Du kannst auch schlecht eine Bank ausrauben und hinterher sagen "Das war Auftragsarbeit, da kann ich nichts für".

    Wenn er hingegen nach Deiner Lieferung durch Änderungen am Angebot Gesetze verletzt, dann ist das ausschließlich sein Problem, dafür braucht es keinen Vertrag. Es kann allerdings nicht schaden, den gelieferten Zustand der Seiten zu dokumentieren, schon alleine wegen etwaiger technischer Reklamationen.

  3. Hallo,

    Klar, dass ich bei Programmierfehlern der Ansprechpartner bin, aber für die allgemeine Verantwortung müsste es doch irgendwo so eine Art "Formblatt" oder "Vertrag" geben?

    grundsätzlich von Vorteil ist sowas:

    | "[Agentur] haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit."

    Hinzu kommt der für dich wichtige Teil:

    | "[Agentur] ist weder presserechtlich noch urheber- oder
     | wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich,
     | die der Auftraggeber liefert. Sollte [Agentur] durch Dritte wegen solcher
     | Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde [Agentur] von
     | diesen frei."

    Trifft natürlich nur dann zu, wenn die Inhalte vom Auftraggeber geliefert werden und nicht durch dich erstellt oder ohne Absprache verwendet wurden. Denn natürlich besteht für dich grundsätzlich eine Gewährleistung für das, was du tust.

    Als Schlussbestimmung fehlt dann noch sowas, um zu verhindern, dass die AGB des Kunden deine Bestimmungen nicht unter Umständen aushebeln:

    | "Von diesem Vertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
     | werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn [Agentur] diesen nicht
     | ausdrücklich widerspricht."

    Aber wie immer gilt für Rechtsfragen, dass man sie von einem Profi beantworten lassen sollte, und sich insofern an einen guten Anwalt wendet, der die Verträge aufsetzt.

    Gruß,
    _Dirk