Hi,
Oder es kommt der Heise-Verlag und verklagt dich, weil "pinguix" so ähnlich wie die Zeitschrift "ix" klingt.
AFAIK sind zweibuchstabige "Begriffe" sowieso nicht schützbar.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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